Geschichte der Bürgerschaft Schladming
[von Dr. Johann Tomaschek, Auszug aus Verein Bürgerschaft Schladming - 150 Jahre organisierte Körperschaft, 2020]Bürgerstand, Bürgerrecht und Bürger-Bestände
Im Begriff „Bürgerschaft“ steckt das seit mittelalterlicher Zeit geläufige Wort „Bürger“, das seinerseits von dem mittelhochdeutschen Ausdruck „burc“ als Bezeichnung für eine geschlossene und befestigte Siedlung abgeleitet ist.
Die Bezeichnung „Bürger“ stand allen Bewohnern städtischer Siedlungen zu, die als frei und vollberechtigt galten, über eigenen Besitz an Grund und Boden verfügten und ein Gewerbe im Handwerk oder Handel ausübten. In den meisten Fällen war ein solches Gewerbe mit dem jeweiligen Haus fest verbunden. Darüber hinaus war es in den kleineren Städten üblich, dass ihre Bewohner neben ihrem hauptsächlichem Erwerbszweig zusätzlich etwas Landwirtschaft betrieben. Ein wichtiger Unterschied zwischen den bürgerlichen Bewohnern der Städte bzw. der größeren Marktorte und der bäuerlichen Bevölkerung bestand darin, das die ersteren über ein hohes Maß an Selbstverwaltung und über eigene Gerichtsbarkeit verfügten. Auch die Bürger mussten Abgaben in Form einer Geldzahlung an den Stadtherren entrichten; in Schladming waren das bis in die frühe Neuzeit die habsburgischen Landesfürsten, später die Grafen Saurau. Im Gegensatz zu den Bauern waren die Bürger aber nicht verpflichtet, außerdem noch Natural-Abgaben wie etwa Zehente oder Arbeitsleistungen in Form der Robot zu erbringen.
In einem Dokument von 1304, das in der älteren ortskundlichen Literatur als „erster Freibrief“ angeführt wird, verlieh Königin Elisabeth, die Gemahlin von Albrecht I., den Bewohnern des Ortes das Privileg, ihren Besitz uneingeschränkt „burgrechtsweise“ innezuhaben und dafür nur den jährlichen „Hofzins“ abzuliefern. „Burgrecht“ ist im Sinne der oben genannten ursprünglichen Bedeutung von „Burg“ als die alte Bezeichnung für das Stadtrecht zu verstehen.
Der oben erwähnte Ausdruck „Hofzins“ war ursprünglich die Bezeichnung für die Abgabe an den landesfürstlichen Hof, in Schladming wurde er von Anfang an auch zugleich für die privilegierten Häuser selbst verwendet.
Anfangs umfasste der Personenkreis der Bürger nur die innerhalb der Stadtmauern ansässigen Besitzer der „Hofzinse“, später auch die Inhaber jener Häuser, die westlich des historischen Zentrums, entstanden waren. Dieser Teil der Bevölkerung war bis ins 19. Jahrhundert der wichtigste Träger jener kommunalen Selbstverwaltung, die in besonderer Weise in der freien Wahl des Stadtrichters (beziehungsweise Marktrichters nach dem Verlust des Stadtrechts) zum Ausdruck kam.
Die Bürger verfügten schon seit früher Zeit über gemeinschaftlichen Besitz an Grund und Boden. Im Jahre 1803 ist erstmals von „Bürger-Beständen“ und einer hierfür zu entrichtenden Gebühr die Rede.
Die frühesten Belege für den bürgerschaftlichen Besitz
Die schriftlichen Aufzeichnungen über Besitz und Einkünfte der Bürgerschaft im Sinne der Gesamtheit aller in Schladming ansässigen Inhaber bürgerlicher Häuser lassen sich bis 1688 zurück verfolgen. Aus diesem Jahr stammt das älteste nachweisbare „Urbar-Register der Bürgerschaft zu Schladming“. Aus dem Register geht hervor, dass ehemals von zahlreichen bäuerlichen Anwesen in Schladming und seiner Umgebung jährliche Abgaben zu entrichten waren. Diese sogenannte „Marktgült“ oder „magistratliche Gült“ gehörte zu jener Art von Einnahmequellen, die in früheren Jahrhunderten recht häufig zur Finanzierung von Institutionen oder Körperschaften dienten.
Die vom Reichstag 1848 beschlossene und von Kaiser Ferdinand I. als Gesetz verlautbarte allgemeine Grundentlastung brachte die Aufhebung sämtlicher Untertänigkeits-Verhältnisse mit sich, wovon auch alle Gülten betroffen waren; die Bürgerschaft erhielt eine Entschädigung für die ihr künftig entgehenden Einnahmen.
Aus der fünf Jahre davor von Georg Göth veröffentlichten Beschreibung der westlichen Obersteiermark, mit ausführlicher Bezugnahme auf die Schladminger Verhältnisse, erfahren wir auch etwas über die „magistratliche Gült“: Diese gehörte, wie eigens hervorgehoben wird, „von jeher der Bürgerschaft“.
Außer diesen umfasste die Gült nach den Angaben der zitierten Beschreibung auch mehrere „eigenthümliche Realitäten“, die später von der Grundentlastung nicht betroffen waren und daher auch weiterhin von der Bürgerschaft genützt werden konnten. Das gesamte Ausmaß dieser Liegenschaften, die sich auf die Katastralgemeinden Untertal, Schladming, Klaus und Leiten verteilten, wird von Göth mit 236,5 Joch (etwa 136 Hektar) angegeben.
Wie aus einer anderen Stelle in Göths Beschreibung ersichtlich ist, lag „die einzige Hutweide Leithen“ in der Katastralgemeinde Klaus, wobei ausdrücklich hervorgehoben wird, dass sie „den Bürgern von Schladming“ gehörte. Davon waren jene anderen Grundflächen im „Leithenmoos“ in der Katastralgemeinde Leiten zu unterscheiden, bei denen es sich um ein Torflager im Ausmaß von zwei Joch handelte; dieses gehörte ebenfalls „der Bürgerschaft von Schladming“.
Die ersten sicheren Anhaltspunkte für den bürgerschaftlichen Waldbesitz verdanken wir einer von der Landesfürstin Maria Theresia in Auftrag gegebenen, von Forstfachleuten durchgeführten Erfassung sämtlicher Waldanteile in der Obersteiermark. Meist mit dem Kurztitel „Wald-Tomus“ bezeichnet, ist im 16. Band unter Nr. 674 zunächst der Randvermerk „Fastenberg, Markt-Schlädmingerische Burgerschafts Grubegg-Gmein“ zu finden. Im Haupttext heißt es dann: „Folget die der Burgerschaft zu Schladming zugehörige Gruebegg-Gmein, als ein bloßes Raumrecht“. Mit „Raumrecht“ ist gemeint, dass eine bestimmte Wald- und Weidefläche im Gegensatz zum „Stockrecht“, wo nach der Schlägerung sofort wieder aufgeforstet werden musste, zwischendurch auch „geraumet, gereutet und gebrändet“ werden, aber nicht auf Dauer in landwirtschaftliche Nutzung genommen werden durfte.
Ähnlich verhält es sich auch mit der zweiten, für die Geschichte des bürgerschaftlichen Besitzes interessanten Eintragung im Wald-Tomus: Im 17. Band steht bei Nr. 39 die Randnotiz „Rechte Schladminger-Seiten, Magistrat Schladming“ und im Haupttext die Erläuterung: „Befindet sich die Schladminger-Bürger Gmein, an der Leithen genannt, der gesammten Schladminger Burgerschaft gehörig, als ein mehresten Theils blosses Raumrecht.“
Der erste sichere Nachweis dafür, dass die Bürgerschaft durch einen Kauf Besitz an sich gebracht hat, betrifft die nach dem Brand des alten Rathauses (Hauptplatz 35) nötig gewordene Erwerbung des ehemaligen Steuer-, Maut- und Zollamtsgebäudes am Hauptplatz 16 am 12. Juli 1796, Man adaptierte es zum neuen Sitz der Magistrats-Verwaltung. Der neue Amtssitz des Marktrichters ist im Parzellen-Protokoll zum Kataster von 1824 bezeichnender Weise nicht als Besitztum der Gemeinde, sondern als „Rathaus der Bürgerschaft“ eingetragen.
Die Bürgerschaft und die junge politische Gemeinde
Das sogenannte „Provisorische Gemeindegesetz“, das Kaiser Franz Josef I. am 17. März 1849 erließ, unterschied zwischen Gemeindebürgern und Gemeinde-Angehörigen. Als Gemeinde-Bürger galten jene Personen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Haus- oder Grundbesitz oder von einem, „den ständigen Aufenthalt in der Gemeinde bedingenden Gewerbe oder Erwerbe“ einen bestimmten Jahresbetrag an direkten Steuern zahlten; als Bürger galt darüber hinaus, wer von der Gemeinde als solcher anerkannt wurde. Gemeinde-Angehörige waren nach einer anderen Bestimmung des genannten Gesetzes jene Personen, „welche durch Geburt oder Aufnahme in den Gemeindeverband der Gemeinde zuständig sind.“ Wenn sie aber nicht den Jahresbetrag an Steuern zahlten, kamen ihnen nicht die gleichen Rechte wie den Bürgern zu. Daher besaßen fast ausschließlich die Gemeindebürger das aktive und passive Wahlrecht und somit waren die Besitzer der bürgerlichen Häuser im Gemeinderat weitgehend unter sich.
Die wenigen vorhanden Aufzeichnungen aus den 1850er- und 60er-Jahren bestetigen die enge Verbindung von Gemeindeverwaltung und Bürgerschaft.
So dürften sich die Bürgermeister ab der Mitte des 19. Jahrhunderts von Amtswegen und ohne spezielle Beauftragung noch eine Zeitlang auch um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzes der Bürgerschaft gekümmert haben; in dieser Funktion verstanden sie sich als Nachfolger der Marktrichter, die ehemals auch für die Administration der Marktgült und der damit verbundenen Liegenschaften zuständig gewesen waren.
Ab 1865 hat die Bürgerschaft damit begonnen, sich zu organisieren und ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Entwicklung der hierfür nötigen Strukturen und die damit verbundene Lösung der administrativen Verbindung mit der Ortsgemeinde nahm längere Zeit in Anspruch; bis 1870 hat sich der Wandel aber so weit vollzogen, dass die Bürgerschaft als organisierte Körperschaft mit einem gewählten Ausschuss und verantwortlichen Amtsträgern in Erscheinung tritt.
Von der Bürger-Versammlung zur organisierten Körperschaft
Das früheste Bericht über eine gemeinsame Veranstaltung und damit zugleich der älteste Hinweis auf ein korporatives Auftreten der Bürgerschaft datiert vom 5. April 1857.
Das nächste hier anzuführende Schriftstück, ein Protokoll vom 20. Juli 1861, führt uns in die Wirkenszeit des Bürgermeisters Franz Loidl. Es lässt diesen Gemeinde-Vorsteher aber nicht als kommunalpolitischen Amtsträger, sondern als offiziellen Repräsentanten der Bürgerschaft in Erscheinung treten. Das Thema, zu dessen Erörterung die am Schluss des Schriftstückes eigenhändig unterschriebenen 28 Besitzer bürgerlicher Häuser der Einladung des Bürgermeisters gefolgt waren betraf die Wasserversorgung des Ortes.
Für die Existenz einer von der politischen Gemeinde unabhängigen Vereinigung mit einem durch Wahl bestellten Leitungsgremium gibt es aus dieser Zeit ebenso wenig Anhaltspunkte wie für die Bestellung von Funktionären. Dies änderte sich erst 1870. Am 29. April hatte Josef Rantner sein Amt „als Baumeister über bürgerliche Bauten und als Kassier der Bürgerkasse“ aus nicht genannten Gründen zurückgelegt. Dies ist der früheste Beleg dafür, dass die Bürgerschaft nun über jene wesentlichen Strukturelemente verfügt hat, die sie als organisierte Körperschaft in Erscheinung treten lassen.
Was dann in der genannten Situation weiterhin geschah, erweist sich als das letztmalige direkte Eingreifen von Seite der Ortsgemeinde in die bürgerschaftlichen Angelegenheiten und zugleich als Neubeginn im Blick auf deren künftige Handhabung. Der seit 1867 amtierende Bürgermeister Anton Miller berief für den 8. Mai 1870 eine Versammlung in der Gemeindekanzlei ein, „wozu alle Herrn Mitbürger zahlreich zu erscheinen vorgeladen werden.“ Der Zweck dieser Versammlung wird in der dem Protokoll beiliegenden „Wahlvorladung“ folgendermaßen ausgesprochen: „Es wird nun hiemit eine neue Wahl und zwar aus sechs Mitgliedern, welche die Bürgerschaft in ihren Angelegenheiten repräsentieren, ausgeschrieben.“
Wann sich der am 8. Mai 1870 gewählte Ausschuss aus solcher konstituiert hat, welche Aufgaben seine Mitglieder hierauf übernommen haben und wie die Wahl des Repräsentanten Franz Loidl vor sich gegangen ist, lässt sich aus Mangel an entsprechenden Unterlagen nicht mehr feststellen, da in der Folge für eine Zeitlang keine schriftlichen Aufzeichnungen vorhanden sind.
Was die Gremien der Bürgerschaft in früher Zeit bewegt hat
Im Laufe ihrer Geschichte war die Bürgerschaft immer wieder auch mit dem Ansinnen konfrontiert, Teile ihres Besitzes für den Bau öffentlicher Verkehrswege zur Verfügung zu stellen. Zum ersten Mal musste man sich mit einer solchen Angelegenheit schon in der frühesten protokollarisch dokumentierten „allgemeinen Versammlung der Herrn Bürger des Marktes Schladming“ beschäftigen. Diese fand am 25. Mai 1873 im alten Rathaus statt und wurde von 27 Mitgliedern besucht.
Es ging in dieser Versammlung um ein Thema, das mit dem Bau einer Eisenbahnlinie durch das obere Ennstal in engem Zusammenhang stand. Der Verlauf der Strecke sollte im Bereich von Schladming über einige jener Grundanteile führen, die bis dahin von bürgerlichen Hausbesitzern für den Betrieb ihrer Landwirtschaft genützt wurden.
Die wesentlichen gefassten Beschlüsse lauteten: Der von der Baugesellschaft gezahlte Ablösungs-Betrag muss in die „Bürgerkasse“ fließen. Jene Bürger, die bisher die Nutznießer der nun abgelösten Grundstücke waren, sind zu entschädigen. Schließlich wurde auf Antrag jener Bürger, über deren „Nutznießungs-Gründe“ die Bahntrasse verlaufen sollte, noch beschlossen, „daß statt der verlorenen Gründe von der Ablösungs-Summa andere Gründe dafür angekauft werden“.
Zwei Jahre später war die durch Schladming führende Bahnlinie ebenso wie der hiesige Bahnhof fertiggestellt, doch war die Bürgerschaft jetzt noch einmal davon betroffen. Im Sommer 1875 wurde von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Gröbming mit dem Bau einer Zufahrtsstraße von der Stadt zum Bahnhof und zum Frachtenmagazin begonnen; während der Bauzeit musste die Zufahrt über bürgerschaftliche Grundstücke erfolgen, weshalb der hier als „Bürger-Repräsentanz“ titulierte Ausschuss am 18. September in seiner Sitzung eine Eingabe wegen einer Entschädigung an die genannte Behörde richtete.
Ebenfalls wegen einer Entschädigung wandte sich der Ausschuss drei Wochen später an das mit dem Straßenbau beauftragte Bauunternehmen. Diesmal ging es um die von der Bürgerschaft zu erhaltende Lackner-Brücke, die von den schweren Steinwägen häufig befahren und dadurch arg in Mitleidenschaft gezogen wurde; der Ausschuss stimmte dafür, eine Zahlung in der Höhe von 20 Gulden zu verlangen.
Um Fragen im Zusammenhang mit dem Bau der Zufahrtsstraße sowie um damit zu verbindende Regulierungsarbeiten an der Enns ging es dann auch in der „bürgerlichen allgemeinen Sitzung“, die der Repräsentant Franz Loidl für den 1. November 1875 einberufen hatte. Schutzverbauten und eine Vertiefung des Flussbettes sollten hier eine nachhaltige Abhilfe schaffen.
In der letzten Ausschuss-Sitzung des Jahres 1875, die am 19. Dezember stattfand, befasste man sich mit einer ganz anderen Materie. Aus dem Protokoll ist ersichtlich, dass die Gemeinde den hier als „Grubegg-Berg“ bezeichneten Wald „in Bann gelegt“, also zum Schutzwald erklärt hatte. Schlägerungen durften nur mit Genehmigung oder mussten auf Anordnung der Forstbehörde erfolgen, die in dem zu Ende gehenden Jahr die Abstockung einer gewissen Anzahl von Erlen vorgeschrieben hatte. Die im sechsköpfigen Ausschuss diskutierte Frage, was mit diesem Holz geschehen sollte, wurde einstimmig dahingehend entschieden, dass man dieses auf dem Lizitationsweg veräußern wollte.
Auch in der nächstfolgenden Ausschuss-Sitzung vom 1. Februar 1876 ging es unter anderem um Holzangelegenheiten. Mit fünf Bauern aus Fastenberg war zu einem unbekannten Zeitpunkt wegen ihrer Servitutsrechte ein Streit entstanden, der auch gerichtlich ausgefochten wurde.
Aus dem genannten Jahr soll schließlich noch am Beispiel von zwei charakteristischen Details ein kleiner Einblick in jene Aufgaben und Tätigkeiten geboten werden, mit denen es die Bürgerschaft in ihrem Alltag zu tun hatte. In Ihre Zuständigkeit fiel damals auch die Aufstellung der Marktbuden für die Jahrmärkte. Hier war der Ausschuss sichtlich bemüht, sinnvolle Reglementierungen zu treffen und Missstände abzustellen. Um den öffentlichen Raum und dessen Erscheinungsbild wurde im Juli 1879 auch sonst mehrmals beraten und unter anderem der Beschluss gefasst, das einzige noch verbliebene Stadttor vom örtlichen Maurermeister verputzen zu lassen.
Die bürgerschaftlichen Häuser nach den ältesten Verzeichnissen
Für die Zeit vor 1880 gibt es keine vollständigen Verzeichnisse der Häuser, deren Besitzer jene bürgerschaftlichen Rechte und Pflichten innehatten, die ihre Mitgliedschaft in der organisierten Körperschaft (und ab 1888 im Verein) „Bürgerschaft Schladming“ begründeten.
Das älteste erhaltene Verzeichnis jener Häuser, steht im Zusammenhang mit einer ihrer wesentlichen Aktivitäten, der jährlichen Holzverteilung an die Mitglieder. In der Vollversammlung vom 21. November 1880 wurde beschlossen, die Verteilung des Holzes mit Losen durchzuführen. Zu diesem Zweck hatte der Schriftführer eine Liste vorbereitet, auf der neben den laufenden Nummern 1 bis 76 jeweils die Hausnummer in aufsteigender Reihenfolge, sodann die ortsübliche Bezeichnung des Hauses und schließlich die Nummer des Loses verzeichnet ist.
Innerhalb des ältesten, schon im Mittelalter ummauerten Stadtkerns können alle Häuser als bürgerlich im ursprünglichen Sinn dieses Wortes gelten, soweit sie nicht von jeher (wie etwa der alte Pfarrhof) oder in späterer Zeit (wie etwa das alte Rathaus) als quasi öffentliche Gebäude anzusehen waren.
Mit den Häusern in den beiden Vorstädten vor den ehemaligen Stadttoren verhält es sich etwas anders: In diesen nachträglichen Erweiterungen der ältesten mittelalterlichen Siedlung finden wir zwar auch zahlreiche bürgerliche Häuser, aber nicht mehr in gleicher Weise flächendeckend, sondern im Wechsel mit kleineren Anwesen, denen etwa die Berechtigung zur Ausübung eines Gewerbes und das Recht auf die Benützung von Bürger-Beständen fehlte.
Die Konstituierung der Bürgerschaft als Verein
Da sie, juristisch gesehen, keine Rechtspersönlichkeit war und aus diesem Umstand künftig Probleme erwachsen konnten, war es naheliegend, einen solchen Status dadurch zu gewinnen, dass sie sich als Verein deklarierte. Darüber hinaus lässt sich dafür gerade im Jahre 1888 ein ganz konkreter Anlass erkennen, weil damals schon der Plan zur Gründung einer Sparkasse nachweislich im Raume stand.
Von den 29 Paragraphen der Vereins-Statuten, die am 16. Juni 1888 vom Repräsentanten und den sechs übrigen Ausschuss-Mitgliedern unterzeichnet wurden (am 26. August kamen noch drei weitere Punkte hinzu) sollen hier nur einige besonders bemerkenswerte herausgegriffen werden.
Auf eine kurze, mit der Überschrift „Mittel“ versehene Darlegung des sogenannten Bürgerschafts-Vermögens, das sich aus den Liegenschaften und einem Guthaben von 5.000 Gulden zusammensetzte, folgt die Vorschreibung des Mitgliedsbeitrages in der Höhe von 3 Gulden 15 Kreuzer.
In dem Abschnitt „Mitglieder, deren Rechte und Pflichten“, werden in numerischer Folge die 76 als „bürgerlich“ geltenden Anwesen aufgezählt. Auch wurde jedem Mitglied der gleiche Anspruch, eben der 76. Teil, auf das Bürgervermögens zugesprochen.
In dem umfangreicheren, aus sechs Paragraphen bestehenden Abschnitt „Vereinsleitung“ ist betreffs „Verwaltung des Vereinsvermögens und Führung aller diesbezüglichen Agenden“ im Wesentlichen jene Organisationsform mit Vollversammlung, Ausschuss und Funktionären zu finden, die schon seit 1870 gang und gäbe war, nun aber in ihrer Wirkensweise genauer beschrieben wird.
Bevor die Statuten mit einem Beschluss der Vollversammlung in Kraft treten konnten, musste noch in Graz von der Statthalterei die erforderliche behördliche Genehmigung eingeholt werden. Diese erfolgte am 30. November desselben Jahres mit ausdrücklicher Bezugnahme auf das Vereinsgesetz von 1852, worauf die Statuten in der nächstfolgenden „Generalversammlung“ am 31. Dezember 1888 vom Obmann verlesen und von den anwesenden 31 Mitgliedern einhellig genehmigt wurden. Diese wählten hierauf den ersten nunmehr neunköpfigen Ausschuss in der Vereinsgeschichte.
Ein halbes Jahrhundert Bürgerschafts-Sparkasse
Die Geldinstitute, die in der Obersteiermark bestanden, waren durchwegs nach der Mitte des 19. Jahrhunderts von den politischen Gemeinden ins Leben gerufen worden. Dies gilt ebenso für die im Jahre 1864 gegründete „Märktische Sparkasse“ in Bad Aussee wie auch für die um vier Jahre jüngere „Städtische Sparkasse“ in Rottenmann. In und um Schladming fehlte hingegen noch eine solche Einrichtung.
Aus den frühen 1880er-Jahren wissen wir, dass die Bürgerschaft einerseits Geschäftskontakte zu auswärtigen Geldinstituten unterhielt, sich aber andererseits auch selbst als Darlehensbank betätigte.
In der Sitzung am 2. Februar 1888 stellte Friedrich Tritscher, wie ausdrücklich im Protokoll vermerkt ist, seinen Antrag auf Errichtung einer Sparkasse bereits „zum wiederholten Male.“ Nun wurde dieses Vorhaben in dem Gremium einstimmig beschlossen.
Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehörte die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten für die Abwicklung der Geschäfte, wobei man sich zunächst auf eine „Kanzlei“ im alten Rathaus, das sich ja im Eigentum der Bürgerschaft befand, beschränken wollte.
Um den gesetzlich vorgeschriebenen Garantiefond sicherzustellen, ließ die Bürgerschaft ihren Grund- und Waldbesitz zu Gunsten des in Gründung begriffenen Geldinstituts mit 7.000 Gulden belasten und nahm auch noch 6.000 Gulden bei der Sparkasse Liezen auf.
In eben jener „Generalversammlung“ vom 31. Dezember 1888, in der sich die offiziell als Verein konstituierte, wurde auch über die Ausarbeitung der für die Gründung der Sparkasse erforderlichen Statuten eingehend beraten. Als diese schon der nächsten Vollversammlung am 17. Februar 1889 zur Approbierung vorgelegt wurden, erhielten sie die allgemeine Zustimmung des Plenums; somit kann der genannte Tag als Gründungstag der Bürgerschafts-Sparkasse Schladming gelten.
Für die Aufsicht über die Gebarung der Sparkasse war gemäß ihren Statuten ein zwölfköpfiger Ausschuss zuständig. Die erste dokumentierte Wahl dieses Gremiums erfolgte am 17. September 1893 in einer eigens hierfür einberufenen Vollversammlung.
Im Jahr 1904 übersiedelte die Bürgerschafts-Sparkasse, in zuvor käuflich erworbene Gebäude Hauptplatz 13.
Als im Frühjahr 1940 die Auflösung des Vereins Bürgerschaft Schladming drohte, gelang es zwar die Gefahr vorerst abzuwenden, doch galt die Umwandlung in eine Waldgenossenschaft bei den Behörden als beschlossene Sache. Diese kam dann zwar ebenfalls nicht zustande, diente aber als formellen Handhabe dafür, dass die Bürgerschaft die Sparkasse abgeben musste. In der Vollversammlung vom 8. April berichtete Wieser, der damals das Amt des Direktions-Obmanns der Sparkasse innehatte, dass Genossenschaften nach geltendem Recht keine Haftung übernehmen dürften, sodass auch eine „Waldgenossenschaft Schladming“ nicht als Trägerin eines Geldinstituts in Frage komme und die Sparkasse an die Stadtgemeinde übergeben werden müsse. Dieser Schritt ist bald darauf erfolgt.
Der Vergleich mit den „Kleinbürgern“ und der Marktgemeinde
Der erste Schritt in dem sich anbahnenden Konflikt zwischen der Bürgerschaft und den „nicht-bürgerlichen“ (meist als „Keuschler“ oder „Kleinhäusler“, später als „Kleinbürger“ bezeichneten) ortsansässigen Bewohnern kam den Mitgliedern offiziell zur Kenntnis, als in der Vollversammlung vom 30. Oktober 1892 eine Zuschrift der Kleinhäusler besprochen wurde. Sie erhobenen darin Ansprüche auf Besitz- und Nutzungsrechte im Grubegg, in den Auen und in der Leiten-Waldung.
Die politische Gemeinde hegte ebenfalls die Absicht, mit Ansprüchen an die Bürgerschaft heranzutreten, wobei es sich durchaus um wesentliche infrastrukturelle Einrichtungen, etwa das Rathaus, das Armenhaus oder die Ausübung des Marktrechtes handelte.
Obmann Tritscher präsentierte am 5. Juli 1896 in der Vollversammlung ein Verzeichnis jener Objekte, deren unentgeltliche Abtretung an die politische Gemeinde er dem Plenum empfahl. In der hierauf folgenden Liste stehen zunächst das Armenhaus, hierauf das Rathaus mit Vorbehalt der von der Bürgerschaft und der Sparkasse bisher benützten Räumlichkeiten sowie die Holzlände, die Brückenwaage und der Ortsraum im Markt Schladming, das Fischerei-Recht im Talbach, Schießstätte, Zeughütte und Badehütte und schließlich die Marktgerechtsame.
In den folgenden vier Jahren blieb die Frage eines Übereinkommens zwischen Bürgerschaft und Marktgemeinde in der Schwebe, da die Gemeinde darauf bestand, in einen solchen Vertrag auch die von ihr als berechtigt angesehenen Ansprüche der Kleinhäusler hineinzunehmen.
Ende Mai 1900 lag dem Ausschuss ein von ihrem Rechtsanwalt Dr. Oedl verfasste Gutachten samt einem Vertragsentwurf vor, in dem nun außer einigen weiteren Zugeständnissen an die Gemeinde auch die Anliegen der Kleinhäusler berücksichtigt waren. Dr. Oedl war offensichtlich zu dem Schluss gekommen, dass an dem von der politischen Gemeinde gewünschten Modus des Vergleichs kein Weg vorbei führte, und der Ausschuss schloss sich dieser Sichtweise an. Am 5. Juni wurde einstimmig beschlossen, den erstellten Vertrag „zur Erzielung eines Ausgleichs und Beilegung der Differenzen zwischen der Bürgerschaft einerseits, der Gemeinde Schladming und den so genannten Keuschlern andererseits“, zu billigen.
An erstere wurden nun auch der Pachtzins für die Gemeinde-Jagd und das nötige Bauholz für die Instandhaltung des Armenhauses sowie die Quellen im Grubegg für den Bau einer Wasserleitung abgetreten. Die Keuschler erhielten, was aber nicht für alle galt, aus den bürgerschaftlichen Waldungen ein limitiertes Bezugsrecht für Brennholz.
1909 erfolgte in dieser Sache eine Änderung, nachdem sich die bestehende Regelung mit den Anteilen in der Praxis wohl als ziemlich umständlich erwiesen hatte. Am 24. Juni entschied die Vollversammlung, den bezugsberechtigten Kleinhäuslern aus dem Grubegg „an geeigneter Stelle“ ein Waldstück im Ausmaß von 14 Joch (etwa acht Hektar) zur künftig völlig eigenständigen Bewirtschaftung zu überlassen.
Die Bürgerschaft und der frühe Schladminger Tourismus
Im Jahr 1875 wurde die Eisenbahnstrecke Selzthal-Bischofshofen eröffnet und es kamen die Gäste nun in jährlich wachsender Zahl ins obere Ennstal.
Am Beginn der 1880er-Jahre wurde von Bürgerschafts-Mitgliedern ein „Verschönerungs-Comité“ – ab 1894 „Verschönerungsverein“ genannt - gegründet, das seine Aufgabe in erster Linie darin sah, den Sommergästen ihren Aufenthalt im Ort durch dessen Verschönerung möglichst angenehm zu machen; dazu gehörte neben der Errichtung von Parkanlagen und Wanderwegen mit Ruheplätzen auch der Bau eines Schwimmbades.
So wurde ein Weg im Grubegg angelegt, auf dem Maieranger Waldbäume angepflanzt und 1896 wurde dem Verein ein Grundstücks am ehemaligen Kohlplatz für die Umgestaltung zu einer Parkanlage überlassen. Auch erklärte sich die Bürgerschaft bereit, das Grundstück auf eigene Kosten mit Bäumen zu bepflanzen und mit Bänken zu versehen. Für den Bau des ersten Schladminger Schwimmbades wurde 1893 ein Grundstück zur Verfügung gestellt und ein Pachtvertrag abgeschlossen. Des weiteren wurde der Verein mit einem Beitrag von 30 Kronen subventioniert.
Im Jänner 1905 bewilligte die Vollversammlung dem Verein die unentgeltliche Abgabe das nötigen Holzes für den Bau des sogenannten „Walcher-Steges“ von der Maistatt über die Enns, und im Sommer 1912 wurde ihm der Weg durch den Wehrhofer-Wald „zur Errichtung einer Anlage“ überlassen.
Im Mai 1905 hatte sich der Ausschuss mit dem Plan befasst, auf der Lände einen Teich anzulegen. 1908 wurden einige Vorarbeiten geleistet. Als zu Beginn des Ersten Weltkrieges eine Gruppe von russischen Kriegsgefangenen nach Schladming kam, fasste die Bürgerschaft im Juni 1915 im Einvernehmen mit den Behörden den Beschluss, die Kriegsgefangenen zur Fertigstellung des Teiches heranzuziehen. Pro Mann und Arbeitstag wurden 20 Heller bezahlt. Der „Russenteich“, wie man ihn schon bald in der Bevölkerung nannte, war in weniger als anderthalb Jahren fertiggestellt.
Im Sommer bot er, die Möglichkeit zu Bootfahrten und in der kalten Jahreszeit konnte auf der großen Eisfläche das damals sehr beliebte Schlittschuhlaufen ausgeübt werden.
Seit 1908 gab es einen Wintersportverein (ursprünglich „Skiklub“ genannt“), der vier Jahre später an die Bürgerschaft mit dem Ersuchen um eine Spende herantrat; diese wurde ihm auch gern bewilligt.
Am 29. März 1924 genehmigte die Vollversammlung den Beschluss, dem Verschönerungsverein (der bald darauf den Namen „Fremdenverkehrs-Verein“ annahm) gegen einen mäßigen Anerkennungszins Folgendes zu überlassen: Den „Russenteich“, den Schiller- und den Badepark sowie den in der Sparkasse eingerichteten Lesesaal.
Im Herbst 1923 richtete der Landesverband für Fremdenverkehr die Anfrage an die Bürgerschaft, wie dieser sich zur Errichtung eines Hotels „am Torf“ und zum Bau einer Seilbahn zu verhalten beabsichtige und ob er bereit wäre, dafür etwas von seinem Grundbesitz abzutreten. Der Ausschuss begrüßte dieses Unternehmen in seiner Sitzung vom 23. Oktober nachdrücklich. Es hatte sich eine in Gründung befindliche „Erholungsheim-Bau-Aktien-Gesellschaft“ (kurz „Erbag“ genannt) zum Ziel gesetzt, auf dem Ramsauer Plateau ein Hotel zu errichten und mittels einer Seilbahn die Verbindung zum Bahnhof in Schladming herzustellen.
Das für seine Zeit und auch aus heutiger Sicht durchaus ambitionierte touristische Projekt ist jedoch trotz der tatkräftigen Unterstützung durch die Bürgerschaft nicht über die Planungsphase hinausgekommen.
Die Forstwirtschaft als „Kerngeschäft“ der Bürgerschaft
Aufforstung, Waldpflege und Schlägerung sowie die Verwertung des Holzes durch Abgabe der Veräußerung samt den damit verbundenen Arbeiten beschäftigten die bürgerschaftlichen Gremien in früherer Zeit nicht weniger als dies heutzutage der Fall ist.
Aus dem Bericht von 1875 erfahren wir, dass im Holzbestand des Grubegg-Waldes auch damals schon die Erlen dominierten und dass die in jenem Jahr geschlägerte Menge auf dem Weg der Versteigerung veräußert wurde.
Die Waldungen in der Leiten kommen in den frühen Protokollen der Ausschuss-Sitzungen eher selten im Zusammenhang mit Schlägerungen, dafür aber in Verbindung mit bestimmten Maßnahmen der Waldpflege vor.
Weitere Einzelheiten über Waldpflege und Holzverteilung sind in Aufzeichnungen aus dem Jahre 1880 zu finden. Im Grubegg war im Zuge einer umfassenden Plenterung eine größere Menge Holz angefallen, die man auf 76 „Haufen“ zu je einem halben Kubikklafter aufgeteilt hatte. Im Sitzungs-Protokoll stand dazu vermerkte: „Es erhält jedes Bürgerrecht einen solchen Haufen gegen Entschädigung von einem Gulden und wird die Vertheilung durch das Los bestimmt, und so zwar, daß Los Nr. 1 den dem Markt nächstliegenden Haufen bekömmt.“
Neben den großen Aufgaben von Waldpflege, Schlägerung und Holzverwertung soll auch noch kurz ein Blick auf die fast alljährlich durchgeführte Aufforstung getan werden. Die Mengen bewegten sich damals im Durchschnitt pro Jahr um die 6.000 Stück, erreichten manchmal aber auch, wenn größere Flächen aufzuforsten waren, ein Mehrfaches dieser Zahl.
Ein völlig anderes Thema im Zusammenhang mit Wald und Holz beschäftigte den Ausschuss und die Vollversammlung vor allem in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg, als immer häufiger die Anregung vorgebracht wurde, den Anspruch der Mitglieder, im Brandfall für den Wiederaufbau Holz zu erhalten, verbindlich abzusichern. Am 15. April 1923 wurde eine solche außerordentliche Holz-Zuwendung grundsätzlich zum Beschluss erhoben. Zwei Jahre später einigte man sich auf die folgende Festlegung: „Jedes Mitglied bekommt im Brandfall unentgeltlich Holz am Stock, entsprechend der Schätzung des tatsächlich verbrannten Holzes durch die Bürgerschaft, bis zum Höchstausmaß von 60 Festmetern.“ Auf der Grundlage dieser Bestimmung konnten dann im Frühjahr 1931, nach der großen Brand-Katastrophe vom 30. März, die hiervon am stärksten in Mitleidenschaft gezogenen Mitglieder mit dem nötigen Bauholz versorgt werden.
Im Jahre 1923 wurden in der Leiten etwa 642 Festmeter geschlägert, von denen je acht zur Versorgung von 71 bürgerlichen Anteilen verwendet wurden und der Rest in den Verkauf ging; die Einnahmen lagen deutlich über den Ausgaben, sodass mehr als ein Viertel des Verkaufserlöses als Gewinn verbucht werden konnte. Neun Jahre später belief sich der Einschlag (mit Ausnahme des Windwurf-Holzes) sogar auf über 1.152 Festmeter.
1946 waren die Schlägerung im Grubegg vergeben worden, mit den angefallenen 40 Raummetern Brennholz konnten 15 Mitglieder versorgt werden, während etwa 25 weitere selbst schlägerten.
In einem Rückblick auf die vier zuletzt vergangenen Jahre berichtete Obmann Wieser im August 1946, dass in diesem Zeitraum 1.200 Raummeter Brennholz und 245 Festmeter Nutzholz geschlägert worden waren; an bedürftige Personen hatte die Bürgerschaft 80 Erlaubnisscheine zum Holzsammeln ausgegeben und zur Aufforstung waren im Grubegg, im Wehrhof-Schacherl und in der Leiten insgesamt 11.500 Pflanzen gesetzt worden.
Für das Jahr 1952 liegen einige bemerkenswerte Zahlen zur Verwertung des Holzes und zur kostendeckenden Führung des Forstbetriebes vor. Von den rund 623 geschlägerten Festmetern wurden 380 (also fünf pro Anteil) an die 76 Mitglieder verteilt, der Erlös aus dem Verkauf des restlichen Holzes kam der Vereinskasse zugute.
Die Holzverteilung im Herbst 1963 stand im Zeichen einer Änderung, die dazu führte, dass in dem genannten Jahr das Holz zum letzten Mal in der gewohnten Weise an alle Mitglieder abgegeben wurde. Künftig wurde das gesamte geschlägerte Holz verkauft und den Mitgliedern der aliquoten Anteil bar ausbezahlen.
In anderen Bereichen der Forstwirtschaft ergaben sich neue Herausforderungen, die mit dem Aufschwung des Wintersports und speziell mit der Neugestaltung der Planai-Abfahrt zu tun hatten. Dieses Projekt hatte die Bürgerschaft von Anfang an verständnisvoll unterstützt. Im Jänner 1965 befasste sich der Ausschuss eingehend mit dieser Thematik und wies darauf hin, dass die Gemeinden Schladming und Rohrmoos-Untertal sämtliche von der Landesregierung vorgeschriebenen Auflagen vollinhaltlich übernehmen und der Bürgerschaft die geforderten Garantien bezüglich Schlägerung, Holzabfuhr und Freihaltung bestimmter Wege abgeben müssten.
Bei den laufenden Aufforstungsarbeiten bekam die Bürgerschaft ab 1966 durch mehrere Jahre tatkräftige Unterstützung durch die Schladminger Schulkinder; zuletzt fand diese Aktion mit der Setzung von 6.000 Waldpflanzen im Frühjahr 1971 statt.
In den späteren 1970er-Jahren wurden zwar auch größere Aufforstungen durchgeführt, doch stand nun, wegen des erhöhten Holz- und Kapitalbedarfes für die Sonnenhang-Projekte, insbesondere ein Vorgriff auf die nächsten Schlägerungen im Zentrum der forstwirtschaftlichen Planungen. In den Jahren 1976 und 1977 wurden insgesamt 2.000 Festmeter Holz geschlägert und zum überwiegenden Teil verkauft.
1997 wurden im Bereich der Ramsauerstraße insgesamt 2.100 Festmeter Holz geschlagen; dazu fielen bei der Durchforstung nochmals 280 Festmeter an, die an einen örtlichen Holzhändler verkauft wurden.
Das Jahr 2013 war nicht nur durch einen Schlägerungs-Ertrag von 1.400 Festmetern Holz, sondern auch durch den konsequenten Ausbau der Forstwege gekennzeichnet.
Die Bürgerschaft und die Schladminger Pfarren
Mit der katholischen und der evangelischen Pfarre hatte die Bürgerschaft von Anfang an zu tun und sie stand mit ihnen im Laufe der Zeit auf verschiedene Weise in Verbindung.
Der früheste aktenkundige Konnex mit der katholischen Pfarre reicht in das Jahre 1813 zurück und betrifft das vertraglich geregelte Brennholz-Deputat, das damals in einem Ausmaß von zehn halben Kubikklaftern jährlich an den Pfarrhof zu entrichten war. Wann und wie diese kostenlose Holzabgabe zustande gekommen ist, geht aus den vorhandenen Aufzeichnungen nicht hervor, doch besteht kein Zweifel daran, dass es sich dabei ursprünglich um eine freiwillige Zuwendung handelte.
Eine anders geartete Reihe von Kontaktnahmen zur katholischen Pfarre hatte im Jahre 1876 mit der Erwerbung der bürgerlichen Häuser Salzburgerstraße 24 und 25 durch den Bonifatius-Verein der Diözese Graz-Seckau begonnen. Deren Interesse nahm hierauf der Pfarrer als bevollmächtigter örtlicher Vertreter des Bonifatius-Vereines wahr und hatte somit in der Vollversammlung Sitz und Stimme. Die katholische Pfarre selbst verfügte ursprünglich nicht über bürgerschaftliche Rechte. Dies änderte sich 1887, als die Pfarrkirche St. Achatz nach dem Tod von Leopoldine Häusler aus deren Erbgut ein bürgerliche Haus erhielt.
Die Bürgerschaft zeigte auch großes Verständnis für die an sie heran getragenen karitativen Anliegen der Pfarre. So wurde etwa im April 1908 das Ansuchen von Pfarrer Alois Luttenberger um eine Erhöhung der schon bis dahin gewährten Unterstützung des Verein für Kinderfürsorge von 50 auf 100 Kronen „in Anbetracht des wohltätigen Zweckes“ bewilligt.
Ein besonders Zeichen von bürgerschaftlicher Solidarität und sogar die Konfessionsgrenzen überschreitender Hilfsbereitschaft war im Jahr 1922 sichtbar geworden, als die katholische Pfarre an die Behebung eines schmerzlich empfundenen Mangels schritt. Nachdem das alte Geläute im Ersten Weltkrieg fast vollständig abgeliefert werden musste, hatte sich ein Komitee gebildet, das die nötigen Mittel für die Anschaffung neuer Glocken bereitstellen wollte. Der Obmann dieses Komitees, Ferdinand Kofler unterbreitete der Vollversammlung am 30. April 1922 den Vorschlag, für den genannten Zweck 25 Fichtenstämme als „größere Zuwendung“ zu bewilligen. Obmann Florian Loidl bedankte sich, nachdem Koflers Antrag einstimmig angenommen wurde, besonders bei den evangelischen Bürgerschafts-Mitgliedern.
Am 16. Mai 1927 legte Pfarrer Groß den versammelten Mitgliedern den Antrag vor, die Übertragung des Bürgerrechts von einer Bauparzelle auf eine andere zu genehmigen. Ein solches Ansinnen war bis dahin noch von keinem Mitglied gestellt worden. Ein solcher Fall ergab sich nun dadurch, dass die katholische Pfarre jenes Haus, das sie 1887 aus einer Erbschaft erworben hatte, auf dem Tauschweg gegen eine Liegenschaft in der Siedergasse abgeben wollte, wo einige Jahrzehnte später das neue Pfarrzentrum errichtet wurde. Nach längerer Beratung wurde in der Vollversammlung beschlossen, eine solche Übertragung von eine Bauparzelle auf eine andere grundsätzlich zu genehmigen, wenn sich beide Parzellen und somit auch das Bürgerrecht vor und nach der Übertragung im Besitz derselben Person befinden.
Am 30. März 1931 ereignete sich in Schladming eine Bandkatastrophe mit verheerenden Folgen: Ausgehend vom Dach der Kirche, wo das Feuer ausgebrochen war, richteten die Flammen nicht nur große Schäden am Gotteshaus an, sondern ergriffen auch, von einem Sturm begünstigt, zahlreiche Häuser im Ortskern der Stadt. Als Pfarrer Doppelhofer in der Vollversammlung am 9. April seine schriftlich formulierte Bitte um Holz für den Wiederaufbau der von ihm als „abgebrannt“ bezeichneten Kirche vorlegte, war in dieser Sache bereits eine Hilfsaktion eingeleitet worden. Der Ausschuss hatte schon eine Woche zuvor den Beschluss gefasst, im laufenden Jahr eine größere Holzschlägerung durchzuführen, um allen Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, aus ihren Anteilen für den genannten Zweck Bauholz abzugeben.
Aus einem später vorgelegten Bericht geht hervor, dass insgesamt etwa 1.150 Festmeter Holz geschlägert wurden, sodass auf jeden Mitglieds-Anteil 13,5 Festmeter entfielen, wovon dann jeweils das für die Wiederherstellung der Kirche gespendete Quantum abgezogen wurde. Auch im Sommer 1949 gestattete die Vollversammlung den Mitgliedern die Zuwendung von Holzspenden zur Unterstützung von Renovierungsarbeiten an der Kirche.
Der vom Pfarrer am 11. März 1972 eingebrachte Antrag, das Bürgerschafts-Recht von Haus Nummer 25 nun auf den alten Pfarrhof (Pfarrgasse 1) zu übertragen, wurde anstandslos mit eben jener Begründung genehmigt, die schon 1927 geltend gemacht worden war: Beide Liegenschaften gehörten demselben Besitzer. Ebenso positiv war dann auch der Bescheid im Sommer 1983, als die Übertragung des Bürgerschafts-Rechtes vom alten Pfarrhof auf das neue Pfarrzentrum beantragt wurde.
Die evangelische Pfarre kam mit der Erwerbung des Hauses Steirergasse 72 schon im Jahre 1825 und damit viel früher als die katholische in den Besitz einer bürgerlichen Behausung. Ein Holz-Deputat oder eine ähnliche freiwillige Zuwendung haben die Evangelischen von der Bürgerschaft nach Auskunft der vorhandenen Aufzeichnungen nicht erhalten, doch gibt es vor allem seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts eine Reihe von Belegen dafür, dass man den verschiedenen Ansuchen um Unterstützung in den Gremien der Bürgerschaft durchwegs verständnisvoll und wohlwollend gegenüberstand.
Dies galt etwa für die umfangreichen Renovierungsarbeiten, die im Jahre 1961 an der Pfarrkirche durchgeführt wurden. Am 4. Mai fasste die Vollversammlung den Beschluss, zur Förderung des Vorhabens die gleiche Menge an Holz zur Verfügung zu stellen, wie sie zwölf Jahre zuvor der katholischen Pfarre zugebilligt worden war. Man sah es aber dann für beide Seiten als vorteilhafter an, diese Zuwendung nicht in natura, sondern in Form von Geld zu geben. Ähnlich hielt man es auch, als die Kirche zwei Jahrzehnte später anlässlich des 200-jährigen Bestehens der evangelischen Pfarre einer Außenrenovierung unterzogen wurde; diesmal wurde beschlossen, den Erlös aus dem Verkauf jener Holzmenge, die vom Grubegg unter anderem aus der Erweiterung der Skipiste angefallen war, dem genannten Vorhaben zugute kommen zu lassen. Die Bewilligung der im Frühjahr 1994 erbetenen Spende für die Orgel-Renovierung ging hingegen von der berechtigten Überzeugung aus, dass sich sämtliche Vereinsmitglieder (also auch die Katholiken) daran beteiligten; daher wurde für jeden Bürgerschafts-Anteil ein Betrag festgesetzt und die sich daraus ergebende Summe für den genannten Zweck zur Verfügung gestellt.
Die evangelische Pfarre stellte im Jänner 1986 den Antrag, das bürgerschaftliche Recht vom Haus Steirergasse 72 auf das Pfarrhaus (Martin-Luther-Straße 71) zu übertragen. Weil dagegen, ebenso wie früher bei den vergleichbaren Anliegen der katholischen Pfarre, nichts einzuwenden war, ergab sich daraus Gleichstellung der beiden Pfarrhäuser in ihrer Beziehung zur Bürgerschaft: Gehörte ursprünglich weder der Sitz des evangelischen noch der des katholisches Pfarramtes zu jenen Häusern, die am Bürger-Vermögen Anteil hatten, so ist durch die erwähnten Übertragungen sowohl das eine als auch das andere zu einem „bürgerlichen Haus“ geworden.
Zuwendungen der Bürgerschaft an örtliche Vereine
Im Laufe ihrer Geschichte stand die seit 1888 selbst als Verein auftretende Bürgerschaft in vielfältigen Beziehungen zu den übrigen Schladminger Vereinen. In der folgenden Übersicht, sollen aus der Fülle der Belege nur einige besonders bemerkenswerte Beispiele herausgegriffen werden.
An erster Stelle ist die Freiwillige Feuerwehr zu nennen, die 1874 gegründet wurde und am 25. März 1898 bewilligte der Ausschuss die Errichtung eines Schlauchturmes im Hofraum hinter dem alten Rathaus. Vier Jahre später gab es konkrete Pläne für den Bau eines günstiger gelegenen großräumigen Gerätedepots, denn am 15. Februar 1902 lag dem Ausschuss ein Ansuchen um die unentgeltliche Überlassung eines hierfür in Betracht kommenden Grundstückes vor. Nachdem dazu ein positiver Bescheid ergangen war, genehmigte zwei Wochen später auch die Vollversammlung mit einstimmigem Beschluss den Antrag, den vor der Hammerbrücke liegenden Platz mit einem Ausmaß von rund 600 Quadratmetern kostenlos für den Depotbau zur Verfügung zu stellen. Außer dem Baugrund erhielt die Feuerwehr damals auch, gleichfalls gratis, ein größeres Quantum Holz, sodass der Bau unverzüglich in Angriff genommen werden konnte und bereits im Jahr darauf fertiggestellt war.
Im Juni 1934 wurde ein neuerliches Anliegen der Wehrmänner an die Bürgerschaft herangetragen. Der Beschluss lautete, aus der Schlägerung des laufenden Jahres „ein paar Lärchenstämme für das Dach des Rüsthauses“ unentgeltlich abzugeben. Von solchen Zuwendungen in natura ist in späterer Zeit in den vorhandenen Unterlagen keine Rede mehr, doch wurde der Feuerwehr ab 1935 in barem Geld ein jährlicher Beitrag in gleicher Höhe wie der Musikkapelle bewilligt.
Die oben erwähnten finanziellen Zuwendungen wurden nach 1945 offensichtlich gang und gäbe; sie beschäftigten den Ausschuss in der Folge bis in die frühen 1980er-Jahre, wobei es sich hierbei um Zahlungen in recht unterschiedlicher Höhe und für verschiedene Anliegen handelte. Während ihr Ende 1947 ohne nähere Angaben der Betrag von 500 Schilling bewilligt wurde, erhielt die Feuerwehr in den Jahren 1955 und 1959 jeweils im Jänner eine Spende von 100 Schilling „zur Tombola“. Der amtierende Feuerwehr-Hauptmann (und spätere Vereins-Obmann) Max Schwaiger hat dann auch im Oktober 1957 an die Bürgerschaft das formelle Ansuchen gestellt, der Feuerwehr für die Anschaffung eines neuen Löschwagens, „der für ihre Schlagkraft unbedingt notwendig ist“, einen Zuschuss zu gewähren. Die Versammlung fand am 25. März des folgenden Jahres statt und genehmigte die beantragte Zuwendung.
Eine bemerkenswerte Regelung traf die Vollversammlung am 7. April 1973, als sie die Spenden-Ansuchen von Kindergarten, Feuerwehr und Musikkapelle zu behandeln hatte. Diesmal setzte man für jeden der drei Antragsteller einen fixen Betrag fest, der noch dadurch erhöht wurde, dass die Mitglieder für das genannte Jahr auf den Ausflug verzichteten und die hierfür vorgesehene Summe den festgelegten Spenden zugeschlagen wurde.
Neben der Feuerwehr, scheint vor allem die vorhin schon erwähnte Musikkapelle über einen langen Zeitraum sehr häufig als Empfängerin von bürgerschaftlichen Zuwendungen auf. Die Serie beginnt bereits im Oktober 1891 mit dem Ersuchen um einen Beitrag zur Abzahlung des Musikpavillons, den sie im Jahr davor gemeinsam mit dem Verschönerungs-Komitee angekauft und auf dem Hauptplatz aufgestellt hatte. Die „Bürgermusikkapelle“, wie sie ehemals bezeichnet wurde, war schon ab 1843 aktiv, womit sie als ältester Schladminger Verein gelten kann. Die von ihr veranstalteten Platzkonzerte gehörten seit 1880 zu den ständigen Einrichtungen im sommerlichen Unterhaltungsprogramm für die Gäste.
Der erbetene Beitrag wurde mit einstimmigem Beschluss in der Höhe von 20 Gulden gewährt, wie dann auch in den folgenden Jahren die regelmäßig eingebrachten Anträge um Bewilligung einer „Subvention“ sowohl im Ausschuss als auch in der Vollversammlung durchwegs positiv erledigt wurden. Die von der Bürgerschaft jährlich bewilligte „Subvention für die Blasmusik“ wurde dieser aber schon bald auf Wunsch des Kapellmeisters nicht mehr in barem Geld, sondern in flüssiger Form verabfolgt: Im Sommer 1906 beschloss man im Ausschuss die fortan für viele Jahre (mit einigen Ausnahmen) geltende Regelung, den Musikern die ihnen zugedachte Spende in Form von Bier, „und zwar zu jeder Aufführung ein kleines Faßl, also ein Viertel Hektoliter“, zukommen zu lassen.
1911 wandte sich die Musikkapelle noch mit einem größeren Anliegen an die Bürgerschaft gewandt: Der Musikpavillon war mittlerweile so sehr in die Jahre gekommen, dass er durch einen neuen ersetzt werden sollte. Das Ansuchen des Kapellmeisters, für den genannten Zweck eine „ausgiebige Subvention“ bereitzustellen, wurde von Obmann Florian Loidl nachdrücklich unterstützt. Er beantragte, für den Neubau des Pavillons 500 Kronen zu widmen und gab außerdem die Anregung, die erforderlichen Barmittel als Kredit zu günstigen Konditionen bei der Bürgerschafts- Sparkasse aufzunehmen.
Die regelmäßigen Zuwendungen an die Musikkapelle, die während des Ersten Weltkriegs durch einige Jahre unterblieben waren, erfolgten ab 1919 ohne Angabe von Gründen wieder, wie schon in viel früherer Zeit, in Form einer Geldspende. Im September 1935 wurde neuerlich um eine Zuwendung angesucht und diese auch in der Höhe von 20 Schilling erhalten.
Mehrmals gab es auch eine Unterstützung aus einem besonderen Anlass, so etwa für die sommerliche Tombola und im Juni 1956 einen Beitrag von 1.000 Schilling für eine neue „Uniformierung“ der Musiker. Die schon längst zur Tradition gewordene Förderung der jetzt als „Stadtkapelle“ bezeichneten ehemaligen „Bürgermusik“ wurde aber in späterer Zeit ebenso praktiziert, worüber die Protokolle jedenfalls bis 1976 Auskunft geben.
Der deutsch-völkische Turnverein als Vorläufer des Allgemeinen Turnvereins Schladming war seit seiner Gründung im Jahre 1892 auf der Suche nach einem geeigneten Raum für seine Aktivitäten und musste sich fast zwei Jahrzehnte mit Provisorien begnügen. Eine langfristige Lösung begann sich erst anzubahnen, als die Bürgerschaft die beiden Häuser von Konrad Keller am Hauptplatz kaufte und den Umbau des Sudhauses im Hof der ehemaligen Brauerei sowie dessen Adaptierung als Turnsaal in die Wege leitete. Der solchermaßen neu geschaffene Raum wurde dem Turnverein ab 1910 gegen einen moderaten Pachtzins zur Verfügung gestellt und von ihm durch mehr als 20 Jahre bis zur Brandkatastrophe vom 30. März 1931 genützt. An diesem Tag ergriffen die vom Dach der katholischen Kirche ausgehenden Flammen mehrere Häuser im Ortszentrum und zerstörten auch den Turnsaal. Der deutsch-völkische Turnverein nahm dies zum Anlass, eine neue Turnhalle in der Tutterstraße zu errichten, wofür ihm von der Bürgerschaft bereits im August ein Quantum von 30 Kubikmetern Bauholz aus der Schlägerung des laufenden Jahres bewilligt wurde.
Rund 40 Jahre später profitierte der Turnverein bei der Umsetzung seines bis dahin größten Projektes ein weiteres Mal vom guten Einvernehmen mit der Bürgerschaft. Die Planungen für den Bau einer größeren Halle, die neben der sportlichen Nutzung auch für andere Zwecke Verwendung finden sollte und 1977 als „Dachstein-Tauern-Halle“ eröffnet wurde, hatten vier Jahre zuvor zu längeren Verhandlungen über die kostengünstige Erwerbung von Baugrund geführt, die im Februar 1975 abgeschlossen wurden.
Zum Abschluss soll noch ein Blick auf die Verbindungen mit dem Heimatverein „D' Dochstoana“ getan werden, der schon seit 1908 besteht, aber nach Auskunft der Protokolle erst in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ansuchen um Sachspenden an die Bürgerschaft herantrat. Dies hängt wohl damit zusammen, dass das jährliche Aufstellen des Maibaumes von da an zu seinen regelmäßigen Aktivitäten gehörte und der Verein sich jeweils mit der Bitte an die Waldbesitzer wandte, für den genannten Zweck einen Baum zur Verfügung zu stellen. Als die Bürgerschaft ihr 100-jähriges Bestehen als Verein beging, ergab sich eine etwas andere Kooperation. Anfangs April 1988 richtete der Heimatverein nach längerer Pause wieder ein Ansuchen um Bereitstellung eines Maibaumes an den Ausschuss; dieser erklärte sich gerne dazu bereit, knüpfte aber die Bewilligung im Blick auf das bevorstehende Jubiläum an eine Bedingung: Der Heimatverein könne den Baum bekommen, „wenn er bei der 100-Jahr-Feier mit der Tanzgruppe für Unterhaltung sorgt.“ Wie des weiteren aus den Aufzeichnungen ersichtlich ist, haben „D' Dochstoana“ den Vorschlag aufgegriffen, den Maibaum erhalten und hierauf im Sommer zur Verschönerung der Jubiläumsfeier beitragen.
Die Bürgerschaft und der Bau der Ramsauer Straße
Die Errichtung einer zeitgemäßen Verkehrsverbindung von Schladming nach Ramsau war eines der wichtigsten regionalen Infrastruktur-Projekte an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Bis dahin gab es zwischen Schladming und Ramsau nur den alten, ziemlich steilen und zeitweilig schwer passierbaren Fahrweg, dazu noch einen Fußweg.
Der Bau einer nach damaligen Verhältnissen modernen Straße war aber nicht allein das Anliegen der Ramsauer, sondern lag auch im Interesse der Behörden, weshalb der sogenannte Bezirks-Ausschuss von Anfang an damit federführend befasst war. Somit musste er sich aber von vornherein mit der Bürgerschaft ins Einvernehmen setzen, weil die projektierte Trasse durch Teile ihres Grundbesitzes führen sollte.
Die erste schriftlich dokumentierte Kontaktnahme erfolgte am 16. März 1897 mit einem offiziellen Ansuchen des Bezirks-Ausschusses um Grundabtretung „zur Neuanlegung des Ramsau-Weges“. Die Angelegenheit wurde in der nächstfolgenden Ausschuss-Sitzung am 1. Mai ausgiebig erörtert. Der im Gremium einstimmig gefasste positive Beschluss lautete, der nächsten Vollversammlung der Antrag zu unterbreiteten, „hiefür den nötigen Grund gegen entsprechenden Einlösungsbetrag zur Verfügung zu stellen.“
In den folgenden Wochen wurden bereits intensive Verhandlungen über die Grundablösung geführt. Wir kennen im Einzelnen nicht die Gründe, warum auf das Straßenbau-Projekt hierauf in den Sitzungen des Ausschusses und in den Vollversammlungen der Bürgerschaft fünf Jahre lang nicht mehr Bezug genommen wurde.
Erst im August 1902 befasste man sich wieder mit dem Bau der nun schon so bezeichneten „Ramsauerstraße“. In den den beiden nächstfolgenden Jahre muss es zu größeren Änderungen an der Trassenführung gekommen sein, zu denen in den Ausschuss-Sitzungen im April und im Mai 1905 kritisch Stellung genommen wurde. Erst im Mai und Juni 1908 befassten sich die Ausschuss-Mitglieder wieder mit der Ramsauerstraße. So sah man sich jetzt in der Bürgerschaft veranlasst, die abzulösenden Grundstücke nur dann abzugeben, „wenn der Verbindungsweg von der Bezirksstraße über die Kohlgrube und Lacknerbrücke bis zur neu projektierten Ramsauerstraße bei der Bahnüberführung ins Projekt einbezogen und vom Bezirk übernommen wird.“ Dasselbe galt nun auch für die Lackner-Brücke, die ebenfalls übernommen werden müsste.
In der Vollversammlung vom 16. Juni 1908 berichtete der Obmann zunächst über die Besprechung, die am Tag zuvor mit der Bezirksvertretung wegen der Grundablösungen für die Ramsauerstraße stattgefunden hatte. Das Preis-Angebot von Seite des Bezirkes lautete auf nur eine Krone für jeden Quadratmeter bürgerlichen Grund und lediglich sechs Heller für die gleiche Fläche Wald in der Leiten. Hingegen wurde der Bürgerschaft die Übernahme des Verbindungsweges von der Bahn-Unterführung bis zur Bezirksstraße und der Lackner-Brücke durch den Bezirk-Ausschuss innerhalb der nächsten fünf Jahre zugesagt. Die versammelten Mitglieder waren sich der Konsequenzen einer Ablehnung des genannten Angebotes sehr wohl bewusst und beschlossen daher, den Preisanträgen der Bezirksvertretung zuzustimmen, „um den Unannehmlichkeiten eines Enteignungsverfahrens auszuweichen“.
Nachdem die Grundablösung abgeschlossen war, konnten in der Leiten die für den Straßenbau erforderlichen Schlägerungen durchgeführt werden. Und am 10. Juli 1910 fand die festliche Eröffnung der Ramsauerstraße nach insgesamt 13-jährige Vorbereitungs-, Planungs- und Bauzeit statt. In Ramsau hat man die Fertigstellung der neuen Straße und deren feierliche Eröffnung zum Anlass genommen, sich bei der Bürgerschaft Schladming für die gut nachbarschaftliche Zusammenarbeit zu bedanken.
28 Jahre später wurde die Straße einer Verbreiterung unterzogen, wofür die Bürgerschaft abermals etwas von ihrem Grund und Boden abtreten und im späteren Verlauf des 20. Jahrhunderts folgten noch einige Erweiterungen.
Die Bürgerschaft in der Zeit des Nationalsozialismus
Der erste Eingriff von Seite der neuen politischen Machthaber in die Tätigkeit der Bürgerschaft galt im Frühjahr 1938 der von ihm geführten Sparkasse. Um dieses Geldinstitut, schrittweise unter ihre Kontrolle zu bringen, waren die Nationalsozialisten darauf bedacht, nach außen hin den Anschein einer legalen Vorgangsweise zu wahren, in der Sache selbst aber massiven Druck auszuüben. Für die Vollversammlung vom 16. Mai, in der entsprechend den Statuten ein neuer Sparkassen-Ausschuss zu wählen war, übermittelte die Bezirksleitung der NSDAP der Bürgerschaft eine Liste mit den Namen jener Personen, die für die Wahl in den Ausschuss und in den Vorstand erwünscht waren. Die Vollversammlung konnte und wollte sich diesem Ansinnen offenbar nicht widersetzen; sie erklärte die auf der Liste stehenden Personen für gewählt, machte aber deutlich, dass der Sparkassen-Vorstand laut Statuten separat aus dem gewählten Ausschuss gewählt werde.
Im Laufe des Jahres 1939 wurde von Seite der Nationalsozialisten die Auflösung der Bürgerschaft als Verein und dessen Umwandlung in eine Genossenschaft betrieben. Am 10. Oktober verlas Obmann Johann Schütter in einer Sitzung des Ausschusses ein Schreiben aus Wien, in dem kategorisch verlautbart wurde, dass der Verein Bürgerschaft unverzüglich in eine Genossenschaft umgewandelt werden müsse und hierfür die entsprechenden Satzungen auszuarbeiten seien. Diese Anordnung hat man im Ausschuss allem Anschein nach sehr ernst genommen, weil der Beschluss gefasst wurde, in dieser Sache mit dem Grazer Rechtsanwalt Dr. Voith in Verbindung zu treten.
Am 3. November berichteten der Obmann und Viktor Grogger dem Ausschuss über ihr Gespräch mit Dr. Voith, der zu dieser Zeit ebenso wie die Bürgerschafts-Funktionäre das Ende des Vereins in seiner bisherigen Form gekommen sah. Seine Ratschläge für die weitere Vorgangsweise lauteten daher: Die Bürgerschaft muss den Behörden ein genaues Mitglieder-Verzeichnis, für jeden Besitzer eines bürgerlichen Hauses den betreffenden Grundbuchs-Auszug und überdies nach zuvor erfolgter Schätzung eine Aufstellung über das gesamte Vermögen vorlegen. Hierauf muss der Verein noch im laufenden Jahr in der von den Statuten vorgesehenen Form aufgelöst und das Vermögen an die neu zu bildende Körperschaft übergeben werden.
Als sich der Ausschuss am 18. Jänner des folgenden Jahres zu seiner nächsten Sitzung traf, hatte bis dahin weder eine Vollversammlung noch die Vereinsauflösung stattgefunden, weil mittlerweile ein neues Genossenschaftsgesetz angekündigt wurde. Mit der Umwandlung des Vereins in eine Genossenschaft wurde jedoch auch weiterhin gerechnet.
In der nächsten Vollversammlung, die am 8. April 1940 stattfand, konnten Johann Wieser und Viktor Grogger den Mitgliedern die erfreuliche Nachricht überbringen, dass es gelungen war, die Gefahr einer Auflösung der Bürgerschaft abzuwenden: Mit Unterstützung von Dr. Voith hatten sich die beiden Ausschuss-Mitglieder eingehend mit der Gesetzeslage und mit dem Parteiprogramm der NSDAP befasst und dort wichtige Anhaltspunkte dafür gefunden, dass nichts gegen den Fortbestand der Bürgerschaft als eigenständiger Körperschaft spreche.
Die Auseinandersetzung verlagerte sich in den folgenden Monaten auf die lokale Ebene, da es nun der Stadtgemeinde darum ging, die von jeher landwirtschaftlich genützten Bürger-Bestände in ihren Besitz zu bringen und für künftige Siedlungen in Bauland umzuwidmen.
In diesem von zunehmender Spannung geprägten Verhältnis zwischen Bürgerschaft und politischer Gemeinde gelang es doch, manche Details einvernehmlich zu regeln. Nachdem die Stadtgemeinde im Februar 1940 das Jagdschloss des Prinzen August von Coburg-Gotha erworben und als neues Rathaus adaptiert hatte, wurde das alte Rathaus einer anderen Verwendung zugeführt, wodurch die Bürgerschaft dort ihren Sitzungsraum verlor. Dafür wurde ihr nun ein Raum im neuen Rathaus überlassen, in dem sie künftig die Ausschuss-Sitzungen abhalten und ihr Schriftgut aufbewahren konnte.
Anfangs Juli spitzte sich der schon länger schwelende Konflikt zwischen Stadtgemeinde und Bürgerschaft mit einem „Offenen Brief“ des Bürgermeisters zu, der die Überführung sämtlicher Bürger-Bestände in das Eigentum der politischen Gemeinde forderte.
In der vom Ausschuss auf den 5. September angesetzten Besprechung, die in Gegenwart des Bürgermeisters, eines Stadtrats und des Ortsgruppenleiters der NSDAP stattfand, ging es tatsächlich nur um das einzige Thema „Verkauf von Bürgerschafts-Gründen“. Zwei Wochen später, als man die Abgabe von größeren Teilen des bürgerschaftlichen Grundbesitzes bereits als unvermeidbar ansah, unterbreitete der Obmann-Stellvertreter Johann Wieser - Obmann Schütter hatte sein Amt niedergelegt - den Ausschuss-Mitgliedern den folgenden Vorschlag: Es sollten zwei Anteile des liegenden Vermögens gebildet werden, ein Wald- und ein Grund-Anteil; der letztere, bei dem es sich um die von den einzelnen Mitgliedern bis dahin genützten Bestände handelte, könnte mit nachfolgender grundbücherlicher Löschung an die Gemeinde verkauft werden. Der Wald-Anteil würde den Mitgliedern ebenso wie die Gärten und der Besitz an Häusern und frei erworbenen Grundstücken verbleiben.
Ihren geradezu dramatischen Höhepunkt erreichte die Auseinandersetzung zwischen Bürgerschaft und Stadtgemeinde der Vollversammlung vom 8. November 1940, die von acht Uhr abends bis Mitternacht im Café Walcher stattfand; 44 Mitglieder mit insgesamt 61 Stimmen nahmen daran teil. Darüber hinaus waren in dieser Versammlung auch der Kreisleiter der NSDAP, die nun als „Landräte“ bezeichneten Bezirkshauptmänner von Liezen und der Außendienststelle Gröbming, der Ortsgruppenleiter der NSDAP und Bürgermeister Bachler anwesend.
„Im Namen der Gemeinde“ stellte der Bürgermeister einen sechs Punkte umfassenden Antrag, der jedoch mit dem Bürgerschaft-Ausschuss nicht abgesprochen und in der Tagesordnung auch nicht vorgesehenen war. Der erste Punkt dieses Antrages war: „Der Verein Bürgerschaft Schladming überlässt der Stadt Schladming seinen gesamten Besitz mit Ausnahme der Wälder und Gärten“. In den weiteren Punkten ging es um die Vergütung, die zeitliche Schritte der Übernahme und um die verbleibenden Gärten. Hierauf forderte Bürgermeister Bachler die Vollversammlung auf, über seinen Antrag abzustimmen, wogegen Obmann-Stellvertreter Wieser geltend machte, er könne jetzt nicht darüber abstimmen lassen, weil dieser Antrag einerseits nicht auf der Tagesordnung stehe und andererseits von so weittragender Bedeutung sei, dass darüber noch eingehend beraten werden müsse. Daraufhin wurde ihm vom Liezener Landrat der Vorsitz entzogen. An seine Stelle trat nun der Landrat von der Außendienststelle Gröbming, der die statutenwidrige Abstimmung durchführte und deren Ergebnis, 44 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei 13 Enthaltungen, als eindeutiges Votum für den Antrag des Bürgermeisters erklärte. Dieser hatte sich des gewünschten Resultats ohnedies von Anfang an sicher sein können: Bereits im Vorfeld der Versammlung muss es von politischer Seite zu massiven Einschüchterungsmaßnahmen gekommen sein, sodass man nach 1945 im Rückblick offen von Terror sprach.
Im Laufe des folgenden Jahres gab es noch einige Verhandlungen zwischen der Stadtgemeinde und der Bürgerschaft, die nun bestrebt war, vor dem Abschluss des Kaufvertrages zumindest noch das eine oder andere Zugeständnis zu erhalten und den verbleibenden Besitz in möglichst geschlossenen Komplexen beisammen zu haben.
In der Vollversammlung vom 12. Mai 1941 stand der Kaufvertrag, der zwei Tage später mit der Gemeinde abgeschlossen wurde, zur Debatte und fand die Zustimmung der Versammlung, die nun auch den Verkauf des abgetrennten Besitzes zum formellen Beschluss erhob.
Anfangs Dezember 1941 stand ein letztes Mal die Umwandlung in eine Waldgenossenschaft zur Debatte, in späteren Protokollen ist davon keine Rede mehr.
Ab dem Frühjahr 1942 machten sich auch im oberen Ennstal immer deutlicher die Auswirkungen des Kriegsgeschehens bemerkbar, was wohl auch dazu geführt hat, dass man sich von politischer Seite nicht weiter um eine Status-Änderung der Bürgerschaft gekümmert hat: Als diese von der Forstbehörde Stainach aufgefordert wurde, eine Schlägerung durchzuführen und 300 Festmeter Holz „der Kriegswirtschaft zuzuführen“, erwirkte der Johann Wieser, der mittlerweile das Amt des Obmann übernommen hatte, die Genehmigung, ein größeres Quantum zu schlägern, „von dem wir die Hälfte für uns verwenden können.“
Wie stark nun die Begleiterscheinungen des Krieges in den militärischen Belangen, aber auch durch die bereits einsetzende Flüchtlingswelle vernehmbar wurden, zeigt ein Blick auf die wesentlichen Punkte, die in der Ausschuss-Sitzung vom 2. Februar 1944 auf der Tagesordnung standen: Die Stadtgemeinde hatte die Bürgerschaft um die Beistellung von 100 Festmetern Holz „zum Bauen von Splittergräben für Luftgefahr“ und um eine gleich große Menge Brennholz „für Mütter und Kinder aus den evakuierten Gebieten“ ersucht.
Eine Zeit des Aufbruchs und der Neuerungen
Am 3. September 1945 kamen die Ausschuss-Mitglieder erstmals nach ziemlich genau einem Jahr wieder zu einer Sitzung zusammen, in der es zunächst in altgewohnter Weise um Angelegenheiten mit Bezug auf Schlägerung und Holzverteilung ging. Erst im siebenten Punkt der Tagesordnung kam das für die Zukunft wichtigste und in den folgenden drei Jahren tatsächlich dominierende Thema zur Sprache: die Rückstellung beziehungsweise der Rückkauf jenes Grundbesitzes, der mit dem rechtswidrigen Kaufvertrag vom 14. Mai 1941 in das Eigentum der Gemeinde übergegangen war. Man kam im Ausschuss überein, „dass diese Angelegenheit auf gütlichem Wege bereinigt werden soll“ und dass die Grundanteile von jenen 37 Mitgliedern, die freiwillig verzichtet hatten, „selbstverständlich bei der Gemeinde bleiben“ sollten.
Unter dem am 19. August 1946 wieder in sein früheres Amt gewählten Obmann Johann Schütter ging zwar die Rückgabe des entzogenen Besitzes rasch vor sich, doch zogen sich die Verhandlungen über einen förmlichen Vertragsabschluss noch über mehr als zwei Jahre hin. Der angestrebte Vergleich mit der Gemeinde „in Erfüllung des als zu Recht bestehend anerkannten Rückstellungsanspruches des Vereines Bürgerschaft Schladming“ kam schließlich am 14. Dezember 1948 formell als Kaufvertrag zustande.
Die Bürgerschaft unterstützte auch damals Bauvorhaben oder andere Projekte. Einige Beispiele machen dies deutlich.
Schon 1924 hatte eine „Erholungsheim-Bau-AG“ mit Beteiligung der Bürgerschaft eine Seilbahn auf die Ramsau errichten wollen. Dieser Plan wurde 25 Jahre später von dem aus Schladming gebürtigen Architekten Max Pekoll neuerlich aufgegriffen. Im April 1949 war der Plan so weit ausgearbeitet, dass Pekoll ihn der Bürgerschaft im Detail vorstellen konnte. Im Ausschuss wurde dazu eine grundsätzlich positive Stellungnahme abgegeben: „Die Bürgerschaft ist dem Projekt in keiner Weise hinderlich, sondern will dasselbe fördern.“ Im Juli ersuchte der Architekt den Verein, sich an seinem Vorhaben zu beteiligen, worauf er vom Ausschuss mit Billigung der Vollversammlung die Zusage erhielt, ihm das Trassen-Grundstück und das geschlägerte Holz zur Verfügung zu stellen. Im darauf folgenden Jahr war das Seilbahn-Projekt aber aus nicht näher bekannten Gründen bereits ins Stocken geraten und im November 1950 stellte es sich endgültig als nicht realisierbar heraus.
Im Dezember 1950 wurde auf Antrag der Verbund-Gesellschaft auf der Leiten für die vom Kraftwerk Kaprun nach Osten führende Stromleitung geschlägert.
Um die Jahreswende 1953/54 zeichnete sich der nächste Eingriff in die bürgerschaftlichen Wälder auf der Leiten ab: Die Österreichischen Bundesbahnen stellten das Ansuchen, für die zur Elektrifizierung der Bahnstrecke erforderlichen Stromleitungen etwa zweieinhalb Hektar Wald abzutreten, worauf die Schneise im Frühjahr 1954 ausgeschlägert wurde.
Anders als mit den drei bisher genannten Schneisen, die in irgend einer Form weiterhin genützt werden konnten, verhielt es sich mit jenen Schneisen, die seit den späteren 1950er-Jahre im Zusammenhang mit Schladmings Aufstieg zum Winter-Sportort entstanden. Im Frühjahr 1958 traten die Stadtgemeinde, der Fremdenverkehrs-Verein und der Wintersportverein mit einem gemeinsam Ansuchen um Grundabtretung im Bannwald am Grubegg an die Bürgerschaft heran: Die schon bestehenden Abfahrtstrecken von der Planai sollten nun verbessert oder überhaupt neu angelegt werden. Die Bürgerschaft hatte dagegen aus ihrer Sicht nichts einzuwenden und begrüßte das genannte Vorhaben, machte aber ihre Zustimmung von der Genehmigung durch die Forstinspektion abhängig.
Aus der zweiten Amtszeit von Obmann Schütter sind zwei Neuerungen erwähnenswert, die sich bis in die Gegenwart gehalten haben und wohl auch in Zukunft aufrecht bleiben dürften. Die erste hier zu nennende betrifft den Mitgliedsbeitrag, der mit dem Vereins-Status der Bürgerschaft von Anfang an verbunden war und dessen jährliche Bezahlung schon von den alten Statuten vorgeschrieben wurde. Der jeweiligen Währung und der Inflation angepasst, war dieser Beitrag mit einer kurzen Unterbrechung während der NS-Zeit bis 1949 regelmäßig eingehoben worden. In der Vollversammlung vom 23. Mai 1950 wurde auf Antrag des Kassiers Anton Tritscher formell auf die Einhebung verzichtet, was man von da an auch künftig Jahr für Jahr ebenso gehalten hat.
Ein weiteres, zwar nicht in den Statuten verankertes, aber aus einem aktiven Vereinsleben in neuerer Zeit nicht wegzudenkendes Element ist der obligate Jahresausflug, den es in der Bürgerschaft vor 1953 nicht gegeben hatte. In diesem Jahr wurde der Anfang gemacht und die erste „Sonderfahrt der Mitglieder“ (wie sie im Kassenbericht genannt wird) führte zum Jägersee oberhalb von Kleinarl im Pongau. Diese Ausflüge, die seither fast alljährlich stattfinden, sind schon seit über sechseinhalb Jahrzehnten ein fixes Element im geselligen und kulturellen Leben der Bürgerschaft bilden und zugleich im Jahreslauf eine der wenigen gemeinsamen Unternehmungen der Mitglieder.
Große Projekte am Sonnenhang und in der Maistatt
Eine tiefgreifende Änderung der Tätigkeitsbereiche bahnte sich im Jahre 1969 an, als Friedrich Warter zum Obmann gewählt wurde. In der ersten von ihm geleiteten Jahreshauptversammlung am 6. Juni wurden richtungweisende Beschlüsse gefasst; so erhielt etwa der vom Ausschuss eingebrachte Antrag, brachliegende Grundstücke, die land- und forstwirtschaftlich nicht genützt werden konnten, künftig als Bauland aufzuschließen, die einhellige Zustimmung der Mitglieder. Unter dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ entwickelte sich eine rege Debatte über die in Zukunft möglichen Aktivitäten des Vereins: Von mehreren Seiten kamen Anregungen vor allem zu Hotel- und Wohnbauten.
Im Herbst 1970 nahm bereits die Verwertung der Sonnenhang- oder Leiten-Gründe als erstes großes, von der Bürgerschaft selbst initiiertes und getragenes Bauvorhaben konkrete Formen an. Weil bei einem einfachen Verkauf der Grundstücke als Bauland die Erträge verhältnismäßig niedrig ausgefallen wären, hielt man es für sinnvoller, die Gründe durch Bebauung zu veredeln und erst dann zu vermarkten.
Bald darauf fand im Jahre 1971 eine erste Besprechung mit den Architekten statt, nachdem man sich im Ausschuss für eine „große Lösung“ mit Hinzunahme von weiteren Wald-Grundstücken entschieden hatte und für die geplanten Wohnhäuser bereits die Anmeldungen von 25 Eigenheim-Bauwerbern vorlagen. Außer den Mehrfamilien-Terrassenhäusern war in dem Sonnenhang-Projekt übrigens schon damals auch die grundsätzliche Planung für einen Hotelbau vorgesehen.
Der Bau der Wohnhäuser ging in den ersten Jahren zügig voran. Im Februar 1973 waren schon die Arbeiten am ersten Haus im Gange, zwei Jahre später ging bereits das zweite Haus seiner Vollendung entgegen und nach weiteren drei Jahren wurde rasch der Bau des dritten Hauses in Angriff genommen. Für 1979 fasste man schon die Errichtung des vierten Hauses ins Auge, das im November des folgenden Jahres an die Eigentümer übergeben wurde. Dann geriet die Sache jedoch ein wenig ins Stocken. Erst gegen Ende der 1980er-Jahre fiel der Beschluss zur Errichtung des fünften Terrassen-Hauses.
Etwa zur gleichen Zeit, als die fünf Terrassen-Wohnhäuser am Sonnenhang errichtet wurden, trat dort auch das andere große Bauvorhaben aus der Planungsphase in das Stadium seiner Realisierung. Nachdem man schon im Frühjahr 1971, wie oben angedeutet, an den Bau eines Beherbergungsbetriebes gedacht hatte, ist in den Protokollen viereinhalb Jahre später nicht allein von einem Hotel, sondern von einer „Ferienalm“, bestehend aus Hotel und Bungalows, die Rede.
Im Sommer 1977 standen alle fünf Häuser der Ferienalm für die Gäste zur Verfügung. Im März 1978 konnte der Kassier erstmals über die erfreulich gute Belegung der Ferienalm mit einer bis zu 80-prozentigen Auslastung in der Wintersaison berichten.
Während am Sonnenhang noch die Arbeiten an den Wohnhäusern und an der Ferienalm im Gange waren, befassten sich in die Ausschuss-Mitglieder bereits mit Plänen für die künftige Nutzung der Gründe in der Maistatt, und anfangs 1976 wurde beschlossen, sie im Flächenwidmungsplan als Fremdenverkehrs- und Gewerbegebiet ausweisen zu lassen. Zwei Jahre später schienen solche Pläne sogar ziemlich konkret zu werden: Im Sommer 1978 wurde intensiv über ein Feriendorf in der Maistatt diskutiert: Dieses sollte „Ferienpark Dachstein Tauern“ heißen und in kleinen Einheiten um ein zentrales Gebäude 400 Betten in Appartements anbieten.
Für das „Hoteldorf“, wie man es jetzt nannte, waren vier Modelle ausgearbeitet worden, wobei die Finanzierung in jedem Fall zur Hälfte durch Eigenkapital. Dem Bau dieser touristischen Einrichtung schien jetzt grundsätzlich nichts mehr im Wege zu stehen, aber schon im Sommer 1979 war das nicht mehr so sicher, weil in der Bürgerschaft mittlerweile ein neues umfassendes Konzept für ihre künftigen Planungen ausgearbeitet wurde. Nunmehr standen fünf Varianten für die weitere Vorgangsweise zur Entscheidung, wobei sich der Bogen von einem gänzlichem Verkauf der Maistatt über den Bau eines 150-Betten-Hotels mit Fremdkapital bis zum völligen Verzicht auf das Maistatt-Hotel, verbunden mit einem Hotel-Zubau zu den Ferien-Almen, spannte.
Letzten Endes kam dann eben diese Variante zum Zug. Im Herbst und im darauf folgenden Winter wurde zwar noch weiter über Finanzierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eines Maistatt-Hotels disputiert, aber im Mai 1980 erfolgte der Beschluss, dieses Vorhaben auf unbestimmte Zeit zurückzustellen: Statt dessen sollte die Ferienalm um ein Zentralgebäude mit 55 Betten erweitert werden.
Einen solchen „Hotel-Zubau“ mit Restaurant hielt man nach den bisher gemachten Erfahrungen für unbedingt erforderlich, um eine noch bessere Auslastung der Ferien-Almen zu erzielen; das war wohl der hauptsächliche Grund für den Verzicht auf einen Hotelbau in der Maistatt. Im Dezember 1982 war der Hotel-Zubau am Sonnenhang schon so weit voran geschritten, dass sich der Ausschuss bereits mit der Frage nach einem passenden Namen für die ganze Freizeit-Anlage befassen konnte. Der von den Ausschuss-Mitgliedern als gefälliger empfundene Wortfolge „Apart-Hotel-Sonnenhang-Ferienalm“ erhielt dann ihre einhellige Zustimmung.
Im Sommer 1983 konnte das Hotel mit einmonatiger Verzögerung in Betrieb gehen.Bürgerschaft, Planai-Bahnen und Krankenhaus-Neubau
Nach dem Tod von Obmann Fritz Warter im November 1984 gab es auch wieder einen Wechsel in der Leitung der Bürgerschaft. Sein Nachfolger Helmuth Wieser gehörte schon seit über 20 Jahren dem Ausschuss an.
In derselben Sitzung, in der Helmuth Wieser vom Ausschuss einstimmig zum neuen Obmann gewählt wurde, wurde auch die Erhöhung der Beteiligung an der Planai-Bahnen AG besprochen. Sollte die genannte Gesellschaft die geplante 50-prozentige Kapitalaufstockung zur Finanzierung einer neuen Sechser-Gondelbahn durchführen, würde die Bürgerschaft ihre Einlage ebenfalls um 50 Prozent erhöhen. Im April des nächsten Jahres wurde dies zur Gewissheit. Im Juni 1986 konnte der Obmann in der Vollversammlung berichten, dass die Planai-Bahnen den Bau der Sechser-Gondelbahn bereits durchgeführt hatten und dass als nächstes großes Vorhaben für Rohrmoos die Errichtung einer Beschneiungsanlage vorgesehen war; hierfür hatte die Bürgerschaft inzwischen mit den Planai-Bahnen einen Pachtvertrag über eine Pumpstation an der Enns abgeschlossen.
Das von jeher bestehende gute Einvernehmen und die Zusammenarbeit mit den Planai-Bahnen gewannen eine neue Facette, als die Bürgerschaft den Auhof erwarb und schon im Winter 1992/93 das Areal als Parkplatz zur Verfügung stellte. Damals war auch ein längerfristiges gemeinsames Projekt im Gespräch, da es von Seite der Planai-Bahnen schon damals Überlegungen zur Errichtung einer Tiefgarage mit einer Verbindung zur Talstation gab.
Mit einem besonderen Anliegen traten die Planai-Bahnen im Sommer 1993 an die Bürgerschaft heran. Es sollte ein Fußgängersteg über die Enns zur Talstation Planai West errichtet werden, der den bürgerschaftlichen Grund an seiner östlichen Grenze berührt hätte. Im Ausschuss entspann sich darüber eine lebhafte Diskussion und führte dann, nachdem das Interesse der Planai-Bahnen an einem positiven Bescheid überzeugend dargelegt wurde, zu einer großen Mehrheit für die Genehmigung des Steges, der alsbald auf der Grundlage eines Dienstvertrages gebaut wurde.
Im Jahre 1998 verlängerte die Bürgerschaft für eine weitere Periode bis 2015 den Nutzungsvertrag mit den Planai-Bahnen, die um diese Zeit größere Pisten-Veränderungen im Bereich der Bannwald-Einfahrt planten. Der Antrag, dort für die Verbreiterung der Skiabfahrt rund 600 Quadratmeter Rodungsfläche zur Verfügung zu stellen, erhielt im Juli 1999 die Zustimmung sämtlicher Ausschuss-Mitglieder.
In diesem Jahr hatte die Bürgerschaft auch eine viel weiter reichende und sich auf ihren Besitzstand und auf ihre Zukunftspläne viel stärker auswirkende Entscheidung zu treffen. Ab den früheren 1990er-Jahren stand die Überlegung im Raum, in Schladming ein neues Krankenhaus zu bauen, wobei als dessen künftiger Standort auch der bürgerschaftliche Grund in der Maistatt im Gespräch war. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Bürgerschaft schon im Mai 1968 für den Ausbau des Diakonissen-Krankenhauses an seinem früheren Standort ein Grundstück von etwa 2.600 Quadratmetern zu einem stark ermäßigten Preis abgegeben und die Differenz zum regulären Preis als Spende der Vereins-Mitglieder deklariert hatte. Mittlerweile war das Krankenhaus, nachdem es vom Land Steiermark das Öffentlichkeitsrecht erhalten hatte, in den landesweiten Krankenanstalten-Plan aufgenommen worden, doch gab es wegen seiner räumlich stark beengten Verhältnisse allmählich auch schon Pläne für einen völligen Neubau. Als im Mai 1991 erstmals bei der Bürgerschaft angefragt wurde, ob es dafür eine Möglichkeit auf den Maistatt-Gründen gebe, lautete der unmissverständliche Bescheid: „Der Ausschuss hält die Maistattgründe für den falschen Standort und im Sinne der Stadtentwicklung für nicht optimal.“ Es kam 1999 zu einem wahren Verhandlungs-Marathon, da sich die Ausschuss-Mitglieder in diesem Jahr mit der genannten Angelegenheit in nicht weniger als 17 Besprechungen und Sitzungen beschäftigten! Am Ende stand ein Kompromiss, der allen Beteiligten – dem Land, der Gemeinde und der Bürgerschaft – Zugeständnisse abverlangte, aber letzten Endes auch einen Gewinn brachte.
Im November 1999 lagen die Preisvorstellungen der Bürgerschaft und des Landes Steiermark, dessen Vertretern in den Verhandlungen eine federführende Rolle zukam, zunächst noch ziemlich weit auseinander, doch kam dann in den intensiven Gesprächen relativ rasch eine Annäherung zustande. Von der Seite des Landes wurde das ursprünglich auf 980 Schilling pro Quadratmeter lautende Angebot schrittweise erhöht, worauf die Stadtgemeinde, die hier vor allem in der Rolle der Vermittlerin auftrat, durch die kostenlose Überlassung des Viehplatzes und die Rückgabe eines Bürgerschafts-Rechtes eine weitere faktische Erhöhung auf 1.780 Schilling in Aussicht stellte.
In einer denkwürdigen außerordentlichen Vollversammlung, die am Nachmittag des 13. Dezember 1999 in der Ferienalm stattfand, sprach sich eine deutliche Mehrheit der in ungewöhnlich großer Zahl anwesenden Bürgerschafts-Mitglieder für den Verkauf des Maistatt-Grundes zum Zweck des Neubaues des Diakonissen-Krankenhauses aus.
Für die neu erworbene Liegenschaft fand sich nicht sogleich eine nachhaltige und einträgliche Verwendung. Dafür ergab sich erst im Jahre 2007 eine Möglichkeit, als sich die ortsansässige Firma Ringhofer mit der Absicht trug, ihren Installationsbetrieb auf dem Viehplatz zu errichten. Der für das Bauprojekt benötigte Teil des Areals wurde der genannten Firma pachtweise auf dem Weg eines Baurechts-Vertrags überlassen, womit der Verein erstmals von einer neuen und zukunftsträchtigen Form der Nutzung von Teilen seines Grundbesitzes Gebrauch machte. Vier Jahre später wurde für einen anderen Teil dieses Geländes mit der SeneCura-Gruppe ein ähnlicher Vertrag über den Bau einer Seniorenresidenz mit einer Laufzeit von 90 Jahren abgeschlossen.
Pichlhof und Auhof in bürgerschaftlichem Besitz
Einige Jahre vor der Veräußerung der Maistatt-Gründe hatte die Bürgerschaft zwei große Liegenschaften erworben.
Der in unmittelbarer Nähe zu Schladming, aber im Gemeindegebiet von Haus liegende Pichlhof, kam auf etwas verschlungenen Wegen in den Besitz der Bürgerschaft. Im November 1988 suchte die Stadtgemeinde beim Verein um ein Grundstück in der Tutterstraße für den neuen Kindergarten an; sie wollte dafür im Gegenzug das in der selben Straße gelegene sogenannte Dietrich-Haus abtreten. Ebenfalls um diese Zeit bot Eva-Maria Derkogner, damals Besitzerin des Pichlhofes, ihr Anwesen der Bürgerschaft als Tauschobjekt für einen Baugrund im Zentrum von Schladming an. Daraufhin taten sich alle drei Interessenten zusammen und fanden über den Winter auf dem Verhandlungsweg eine Lösung: Im März 1989 stellte die Bürgerschaft der Gemeinde das gewünschte Grundstück an der Tutterstraße zur Verfügung und erhielt dafür das Dietrich-Haus, das sie unverzüglich an Frau Derkogner weitergab und von ihr gegen die Bezahlung eines Wertausgleichs den Pichlhof bekam.
Für die neu erworbene Liegenschaft hatte die Bürgerschaft offenbar von Anfang eine touristische Nutzung ins Auge gefasst, denn man ging sogleich daran, in den beiden Häusern des Pichlhofes mehrere Appartements einzurichten, die schon zu Weihnachten 1990 für die Gäste zur Verfügung standen.
In eine neue Richtung schien die Entwicklung im Jahre 2003 zu gehen, als den Ausschuss-Mitgliedern ein Pacht-Ansuchen der Planai-Hochwurzen-Bahnen AG für die Errichtung eines Bus-Parkplatzes vorlag. Als sich der Gemeinderat von Haus bereit erklärte, der Sonderwidmung des Geländes als Parkplatz seine Zustimmung zu erteilen, waren noch einige Einwände anderer Antragsteller gegen den Flächenwidmungsplan zu behandeln, wodurch sich dessen Erstellung und damit der beabsichtigte Baubeginn des Busparkplatzes verzögerte. Als das Pichlhof-Areal im Sommer 2006 endlich als Busparkplatz gewidmet war, zeichnete sich dennoch keine Lösung für das geplante Vorhaben ab, da es an der nötigen Genehmigung für eine Zufahrt zur Bundesstraße fehlte und von Seite der Bundesstraßen-Verwaltung die Absicht bestand, auf dem Areal Begleitstraßen zu errichten.
Auch in den folgenden Jahren war das Pichlhof-Areal ein ständig wiederkehrendes Thema, wobei sich immer deutlicher herausstellte, dass die Errichtung eines Busparkplatzes nicht zustande kommen werde; eine grundsätzlich mögliche, neu anzulegende Zufahrt zur Planaistraße wäre mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden gewesen und hätte zu viel Grund in Anspruch genommen.
Für die künftige Verwendung eines großen Teils des Areals ergaben sich ab 2008 neue Perspektiven, da sowohl von der Stadtgemeinde Schladming als auch von der Bezirks-Straßenbauleitung Überlegungen bezüglich einer neuen Ost-Einfahrt angestellt wurden. Bis zum Mai des nächsten Jahres hatten sich diese Pläne bereits konkretisiert: Nun sollte die Ost-Einfahrt auf Wunsch des Landes Steiermark und der Gemeinde in Verbindung mit einem Kreisverkehr im Bereich der bürgerschaftlichen Grundstücke auf dem Pichlhof-Areal errichtet werden. Der Ausschuss hatte sich bereits intensiv mit dem Verkauf des erforderlichen Areals an der Land beschäftigt und dafür seine eigenen Vorschläge eingebracht, die aber wegen der unterschiedlichen Preisvorstellungen vorerst nicht angenommen wurden. In der nächstfolgenden Jahreshauptversammlung stand diese Angelegenheit zur Entscheidung an. Nachdem in der Diskussion noch einige Bedenken zur Sprache kamen, erfolgte eine geheime Abstimmung, in der sich fast zwei Drittel der anwesenden Mitglieder für den vom Ausschuss eingebrachten Antrag auf den Verkauf des Geländes aussprachen. In weiteren Verhandlungen über den Quadratmeter-Preis einigten sich die Bürgerschaft und die Vertreter des Landes Steiermark auf einen Kompromiss.
Mit der Abtretung von etwa 5.800 Quadratmetern Grund hatte sich das zum Pichlhof gehörige Besitzkomplex zwar bedeutend verkleinert, doch befanden sich die beiden Häuser ebenso wie das Areal des ehemaligen Schwimmbades weiterhin im Eigentum der Bürgerschaft. Dieser Bereich an der neuen Schladminger Ost-Einfahrt erschien der Firma Conoco Philipps geeignet für die Errichtung einer Jet-Tankstelle, weshalb sie 2011 mit einem entsprechenden Ansuchen an den Verein herantrat. Am Ende des folgenden Jahres war das Bauvorhaben vollständig umgesetzt und die Tankstelle konnte im Dezember 2012 termingerecht eröffnet werden.
Die zweite große Erweiterung des bürgerschaftlichen Vermögens an Grund und Boden am Ende des vorigen Jahrhunderts, der Ankauf des Auhofes, erfolgte bald nach der Erwerbung des Pichlhofes. Der Auhof hatte ehemals den Betreibern des Schladminger Elektrizitätswerkes gehört und war später in den Besitz der STEWEAG gekommen. Im Juni 1992 ging die Liegenschaft nach der Abgabe von Grundstücken in der Gewerbestraße und einer Aufzahlung in das Eigentum der Bürgerschaft über. Die Bürgerschaft investierte in den Umbau des Hauses und beschloss im Frühjahr 1995, die Wohnungen an Dauermieter zu vergeben.
Eine neue Perspektive für eine mögliche künftige Nutzung eröffnete sich sechs Jahre später. In der Vollversammlung am 16. Mai 2001 berichtete Obmann Helmuth Wieser von der Anfrage einer nicht näher bezeichneten Marketingfirma, die ein Hotel in Schladming bauen wollte und an einer Option für den Auhofgrund interessiert war. Das erwähnte Hotel-Projekt, vorgesehen war ein Vier-Sterne-Haus, wurde damals noch eine Zeitlang weiter verfolgt, ist dann aber nicht zustande gekommen.
Im Jahre 2004 war von einem beabsichtigten Hotelbau keine Rede mehr, doch kommt der Auhof- nun in einem anderen Zusammenhang in den Protokollen vor: Die Bürgerschaft hatte das Gelände für den Mountainbike-Weltcup kostenlos als Parkplatz zur Verfügung gestellt. Von besonderer Bedeutung war das Auhof-Gelände jedoch schon damals wegen seiner Nähe zur Talstation der Planai-Bahnen als Parkfläche in der Wintersaison. Der Wintersportverein trat daher auch in dem genannten Jahr mit den Ersuchen an die Bürgerschaft heran, das Areal wieder für den genannten Zweck zu mieten, was der Ausschuss gegen ein moderates Entgelt neuerlich bewilligte.
Zwei Jahre später wurde in der Jahreshauptversammlung abermals über Pläne zur Errichtung eines Beherbergungsbetriebes am Auhof gesprochen; es hatte sich jedoch herausgestellt, dass es wohl mehrere Investoren für ein solches Projekt gab, aber keine in Frage kommenden Hotel-Betreiber vorhanden waren.
In ein neues und diesmal konkretes Stadium traten die Pläne für ein „Hotelprojekt Auhof“ bereits im darauf folgenden Jahr, da nun die renommierte Firma List nun ein Pilotprojekt in einer ausgesprochenen Tourismusregion errichten wollte. In den Verhandlungen, die der Ausschuss hierauf in dieser Sache aufnahm, einigte man sich darauf, der genannten Firma das Baurecht auf dem Auhof mit einem auf 86 Jahre abgeschlossen Pachtvertrag zu gewähren.
Als der vom Ausschuss ausgearbeitete Vertrag der Jahreshauptversammlung am 29. Juni 2007 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, sprach sich bei nur einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen eine überwältigende Mehrheit von 50 Stimmen für die Vergabe des Baurechtes auf dem Auhof an die genannte Firma aus. In der Mitglieder-Versammlung des Jahres 2009 konnte Obmann Royer zum Thema „Auhof“ berichten: „Das Hotel aQi der Familie List wurde termingerecht fertiggestellt und kann bereits auf eine erfolgreiche Wintersaison zurückblicken.“ In jüngster Zeit hat das Hotel seinen Namen in TUI BLUE geändert, steht aber nach wie vor auf bürgerschaftlichem Grund und Boden.
Ausbau und Ausklang der Sonnenhang-Projekte
Die Terrassenhäuser, vor allem aber die Ferienalm mit Hotel und Restaurant brachten, zu manchen Zeiten wohl sehr gute Renditen, aber waren mit laufenden hohen Investitionen verbunden waren.
Eine wichtige Verbesserung bei den Terrassenhäusern nahm die Bürgerschaft im Jahre 1988 vor, als sie den vorderen Parkplatz neu gestalten und eine neue Einfahrt errichten ließ. Als der Netto-Ertrag in den folgenden Jahren weiter zurückging oder bestenfalls stagnierte, der Zeitaufwand für die Verwaltung aber nicht geringer wurde, fassten die versammelten Mitglieder am 14. Juni 2002 den Beschluss, die Hausverwaltung mit Ende des laufenden Jahres zu kündigen.
In der Mitglieder-Versammlung vom 18. Juni 1986 erinnerte Obmann Helmuth Wieser an das 10-jährige Bestehen der Ferienalm Schladming und an die zahlreichen Instandhaltungsarbeiten, die seither nötig waren: Bei den Appartements traten hierfür jährliche Kosten auf und der Küchenbereich im Hotel musste vergrößert werden. Und es war auch schon abzusehen, dass die Dächer dringend einer Reparatur bedurften.
In der Saison beschäftigte die Bürgerschaft damals in der Ferienalm samt Restaurant bis zu 15 Personen.
Insgesamt war die Buchungslage in der Ferienalm in den folgenden Jahren überaus zufriedenstellend, denn 1993 wurde mit fast 30.000 Nächtigungen der höchste bis dahin erreichte Stand mit einer Vollbelegung von Weihnachten bis März erzielt.
Die drei darauf folgenden Jahre standen in der Ferienalm im Zeichen umfassender Sanierungen der kleinen Appartements. Im Sommer 1994 erhielt die Auffahrt von der Hochstraße zur Ferienalm einen Straßenbelag, wobei die Bürgerschaft die Kosten für die Asphaltierung trug und Baumeister Helmuth Gerhardter als Anrainer den Unterbau finanzierte. In der Jahreshauptversammlung vom 4. Juni 1997 lobte Obmann Wieser die vorbildliche Zusammenarbeit mit den beteiligten Firmen und mit den Ausschuss-Mitgliedern. Sein Dank galt auch der Familie König, die kurz zuvor ihr 10-Jahre-Jubiläum als Wirtsleute gefeiert hatte, da sie mit ihren Mitarbeitern „durch ihre Motivation einen wesentlichen Teil zum Erfolg der Ferienalm beiträgt.“
Im Jahr darauf wurde die Sanierung der großen Appartements in Angriff genommen.
Das Jahr 2000 brachte auf der Ferienalm eine personelle Neuerung: Nachdem das Ehepaar König seine Tätigkeit auf eigenen Wunsch beendet hatte, trat an seine Stelle die Familie Sablatnig, die nun das Hotel mit dem Restaurant als Pächterin betrieb; für die Appartements blieb aber weiterhin die Bürgerschaft zuständig.
Im Jahre 2004 wies Obmanns Fritz Warter darauf hin, dass es für einen Verein grundsätzlich schwierig sei, unternehmerisch tätig zu sein. Drei Jahre später wurde der ganze Komplex an Mag. Andreas Kleinprecht auf die Dauer von acht Jahren verpachtet, während die Renovierung der Zimmer im Hotel auf Kosten der Bürgerschaft noch bevorstand.
Nachdem die Zukunft der Ferienalm hierauf im Ausschuss mehrmals zur Debatte stand, sollte auf der Jahreshauptversammlung vom 2011 darüber eine Grundsatzdiskussion geführt werden. In der hierauf folgenden Debatte sprachen sich mehrere Mitglieder deutlich für den Verkauf aus. Noch wurde aber keine endgültige Entscheidung getroffen.
Es gab von da an zahlreiche Kontakte und Verkaufsgespräche mit Interessenten, aber keine zu einem greifbaren Erfolg führenden Verhandlungen. Der bestehende Pachtvertrag lief während dessen weiter und es wurden auch einige größere Investitionen getätigt.
Im Jahr 2016 trat man schließlich mit dem Pächter in intensivere Gespräche ein. Noch im selben Jahr wurden mit ihm erfolgreiche Verkaufs-Verhandlungen geführt, sodass den Mitgliedern schon zu Weihnachten 2016 in einer Aussendung vom Kaufabschluss berichtet werden konnte.
Mit der Veräußerung der Ferienalm hatte nach ziemlich genau vierzig Jahren ein weiteres Kapitel langjähriger bürgerschaftlicher Tätigkeit am Sonnenhang sein Ende gefunden. Jetzt konnte sich der Verein vermehrt dem angestammten „Kerngeschäft“, der Bewirtschaftung seiner Wälder, zuwenden. Ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf der Ferienalm wurden in die Erwerbung eines Waldstückes in Untertal investiert. Damit konnten die Einbußen an Waldbesitz, die in den vorangegangenen Jahrzehnten aus unterschiedlichen Gründen im Grubegg und in der Leiten eingetreten waren, zu einem gewissen Teil kompensiert werden.